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Hey,
bei der Gelegenheit fällt mir gerade ein. (Na gut, habe ich nebenbei in einem anderen Fall gelesen.)
Kann man den Verkäufer des mutmaßlich schlechten Frostfutters (hier: heute oder gestern mit den krepierten L 260) nicht dann auch gleich auf Schadensersatz mitanklagen? Oder wie schaut es aus, wenn ich einen neuen unerkennbar evtl. kranken Fisch zu meinem alten Fischbestand setze und der krepiert, nur der neu gekaufte Fisch erfreut sich bester Gesundheit?
Tierhaltung ist ab Kauf immer ein einzukalkulierendes (finanzielles) Risiko. Da ist auch, oder gerade der Endverbraucher gar nicht sooooooooo zu schützen.
Wieviel Gesetze muss es noch geben bevor sich ein (angehender) Tierhalter bewusst ist, was er macht/machen will! Übrigens Tierschutzgesetze gelten auch für Privatleute.
Da berufe ich mich nicht auf Paragraphen, sondern auf ein normal reduziertes Rechtempfinden. Kurz gesagt, ich habe nicht nur Rechte, ich habe auch Pflichten um dem BGB nicht zu dicht auf die Pelle zu rücken.
Gruß,
Corina
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