Hallo Michael,
Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
Guck dir doch mal die AGB der ganzen Läden an, die mit Tieren handeln, egal ob "Niedergelassene" oder Internethändler.
Die wären alle mehr als naiv, sowas auf eigene Faust zu texten, ohne rechtliche Beratung / Rechtsbeistand.
Bei kleinen Händlern könnt' man sich das noch vorstellen, aber die Riesen der Branche, Handelsketten etc. - No way!
Warum machen die das dann also so wie sie's machen, in ihren AGB, wenn's doch ungültig ist? - Wäre doch Quatsch!
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Naja, ich kenne da so Urteile gegen namenhafte Großunternehmen, die diese Unternehmen verloren haben und ihre AGBs darauf auch nicht geändert haben (ob sie es inzwischen gemacht haben, weiss ich nicht), weil die Summe der Rückforderungen + Schadenforderungen ein Vielfaches niedriger war als die Summe der von verdummten Kunden eingenommenen Gewinne.
Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
Und ob Tiere nun rechtlich als "neue Sachen" oder "gebrauchte Sachen" angesehen werden, ist überhaupt nicht klar, wenn man mal 'n bisschen recherchiert.
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... stimmt
Wie es sich bei "gebrauchten" Tieren verhält, werd' ich mal recherchieren.
Sollte sich da nichts finden ... hängt das davon ab, welcher Meinung sich der Richter anschließt - also Prozessrisiko.
Beste Grüße
Elko