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Alt 31.08.2006, 19:59   #7
Coeke
 
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Hi Volker,

bei Mord, Totschlag und ähnlich dilettantischer Delikte ist die Beweislage tatsächlich auf Seiten des Klägers. Hier geht es aber um einen Fall der die deutschen Gerichte wirklich beschäftigen wird. (Naja, die Meisten hier würden den in Erbsensuppe rühren damit Bewegung entsteht)

Ich hoffe, das die Geschädigten im Zuge der Kulanz zu ihrem persönlich gefühlten Recht kommen, rein juristisch sehe ich da kaum eine Möglichkeit. (Habe mich mal von Paragraph zu Paragraph gewühlt. [die Links kann ich gar nicht alle aufführen])

Es wäre schon eine schlimme Sache, wenn man "Schmerzensgeld" an sich selber zahlen muss. Aber manchmal ist Dummheit die Schuld und da liegt die Beweislast, mit Zeugen, klar auf der Seite des Käufers. *gg*

Fazit aus diesem Thread sollte doch sein sich nie irgendwie Fische in Massen von Unbekannten schicken lassen und nicht welche Rechte ich habe, wenn es daneben geht.

Arme Fische

Gruß,
Corina
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