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Alt 31.08.2006, 19:39   #6
L-ko
Welsfan
 
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Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo Volker,

... ich habe die Rechtslage nach bestem Wissen dargestellt.
Die Beweislastumkehr ist schon ganz wesentlich, weil derjenige, der nicht in der Beweispflicht ist, erstmal seinerseits keine Beweise erbringen muss.
D.h. als der Verkäufer muss aussagekräftige Beweise erbringen, wenn nicht ...

Wenn Beweise vorgebracht worden - analog oben:
Die vorgebrachten Fakten sind durch den Richter zu würdigen. Wie - ist bezogen auf den Richter subjektiv - bezogen auf die Prozessbeteiligten Prozessrisiko.

Beste Grüße
Elko
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