Hallo,
@Mike
... interessantes Urteil - ist es aber genau der Fall?
Geht es um AGB vs. Gewährleistung?
Ist es vielleicht ein Verkauf Privat / Privat? (was ich ganz stark annehme)
...
@Volker, @Pierre
"Du/Ihr seit in der Beweispflicht als Kläger und da habt ihr schlechte Karten."
"Sind nicht in Beweispflicht, da wir Privatleute sind."
Nö - es geht um die Gewährleistung während der ersten 6 Monate, daher liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Bei z. B. arglistiger Täuschung wäre die Beweislage hier auf Seiten des Klägers.
Beste Grüße
Elko
Geändert von L-ko (31.08.2006 um 18:35 Uhr).
|