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Alt 31.08.2006, 18:13   #8
L-ko
Welsfan
 
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Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo Michael,

Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
Ach nee? Und warum nicht?
... weil man ganz einfach in 2 Monaten "Wels-Zeit" nicht die Kenntnis erwarten kann als nach 2 Jahren.
Weiterhin ist im Prozessfall dieser Fakt durch den Richter zu würdigen. Wie - ist bezogen auf den Richter subjektiv - bezogen auf die Prozessbeteiligten Prozessrisiko. Sicher ist nur, dass Du und ich wohl hier wesentlich schlechter wegkommen dürften als Pierre und ? (sorry - ich hab den Namen immer noch nicht im Kopf).

Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
denn der Mangel ist nunmal offensichtlich ... § 442 BGB
... der würde voraussetzen, dass die beiden wissen mussten, dass Hungerhaken Todeskandidaten sind. Nur weil Du es weißt, müssen die beiden es nicht wissen und es ist mit Sicherheit auch keine Allgemeinbildung. Ich bin mir aber auch sicher, dass sie es nicht wussten. Im Übrigen sind die beiden diesbezüglich nicht beweispflichtig.

Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
... AGB, die Teil des Kaufvertrages sind, haste immer noch nix gesagt.
Was willst Du denn noch hören? AGBs können nur den Teil eines Rechstgeschäfts regeln, der nicht andersweitig rechtlich geregelt ist bzw. wo Ausnahmen zugelassen sind. Das Thema Gewährleistung ist rechtlich geregel, Ausnahmen sind beim Handel gewerblicher Händler / Privatperson unzulässig.
Das ging auch (zumindest indirekt) aus dem letzten Link von Pierre hervor. Insofern werde ich jetzt nicht die Paragrafen raussuchen.

Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
Und warum zum Geier gibt's in diesem Forum nicht einen ausgebildeten Rechtsverdreher, der sich genau mit dem Krempel auskennt und hier mal eindeutig sagt, was Sache ist (sofern das überhaupt möglich ist).
Wird's wohl geben, aber da gibt's (noch?) so ein Gesetz...

Wie gesagt, ich denke solche Sachen sollte man untereinander klären. I. d. S. habe ich mich von Anfang an Pierre gegenüber geäußert. Aber letztlich muss jeder selber wissen was er macht und morgen haben die zwei ja nochmal 'nen "Gütetermin".

Beste Grüße
Elko
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