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Alt 31.08.2006, 17:48   #5
Volker D.
 
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Da kannste mir ein wie du willst, beweis das mal.

Die Sache wurde nun schon mehrmals hier vom Baron erläutert.

Du/Ihr seit in der Beweispflicht als Kläger und da habt ihr schlechte Karten.

Mach was du willst, jammer hier nicht rum, sondern tu was.

Das Ergebnis kannste uns hier mittteilen oder bleiben lassen.

Denn wenn hier einer in diesem Sinne seine Zeit vergeudet ohne sich wirklich mal Sachkundig zu machen, egal in welcher Hinsicht, hats nun mal nicht besser verdient und sollte die Angelegenheit unter Dummheit schützt vor Strafe nicht verbuchen.
Aus Fehlern sollte man lernen, die kosten Geld und ich glaube hoffentlich nur einmal.
So war es mal bei mir und andere sind da auch schon durch.
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