Hi,
@Michael
Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
... hängt auch vom Umfang der beim Käufer vorauszusetzenden Sachkenntnis ab.<<
So! Und dananch ist es grob fahrlässig von dir, offensichtliche Todeskandidaten zu kaufen. Und das war ganz klar gegeben, sieht man (du natürlich nicht) an den Fotos der Tiere.
Und was man noch sieht ist, dass deine Sachkenntnis in diesem Falle als nicht vorhanden anzusehen ist, denn die waren ja alle "top fit", nicht wahr?
Und Mängel erst dann anzuzeigen, wenn die Tiere schon tot sind, ist vielleicht auch grob fahrlässig. Da denkste nachher vielleicht auch mal 'n bisschen drüber nach.
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... das ist Deine Interpretation und steht dort nicht! Insbesondere kann man von den beiden nicht die Kenntnis erwarten, die man von einem Fachhändler bzw. jahrelangem Welshalter/-züchter erwarten kann. Und nicht vergessen: die Beweispflicht liegt beim Händler.
Halt Prozessrisiko - muss jeder selber wissen.
@Corina
Zitat:
Zitat von Coeke
Für Käufe, die nicht unter das Kriterium des Verbrauchsgüterkaufs (von Unternehmer an Verbraucher fallen), also für wohl die allermeisten Käufe von landwirtschaftlichen Nutztieren, gelten andere Bestimmungen. Hier sind innerhalb der Grenzen der Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) Vereinbarungen in weitem Umfang (z. B. Haftungsausschluss) möglich.
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Beste Grüße
Elko