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Alt 31.08.2006, 13:30   #2
Baron Ätzmolch
Ich glotz TV!
 
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Zitat:
Zitat von Energy
hier extra für dich, auch wenn ich nicht glaube das es dir hilft.

Denn, wie Wulf schon schreibt:

Wer lesen kann ist nur klar im Vorteil, wenn er das Geschriebene versteht!
Mahlzeit!

Na, hoffentlich kannste lesen und verstehst es auch, denn die Grundlage des von dir Zitierten und von mir hier Wiederholten stammt aus dem BGB §442 (da guckste vielleicht auch mal nach):

>>Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn der Käufer bei Vertragsschluss einen Mangel kennt oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Was bei einem Tierkauf in diesem Zusammenhang als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern hängt auch vom Umfang der beim Käufer vorauszusetzenden Sachkenntnis ab.<<

So! Und dananch ist es grob fahrlässig von dir, offensichtliche Todeskandidaten zu kaufen. Und das war ganz klar gegeben, sieht man (du natürlich nicht) an den Fotos der Tiere.
Und was man noch sieht ist, dass deine Sachkenntnis in diesem Falle als nicht vorhanden anzusehen ist, denn die waren ja alle "top fit", nicht wahr?
Und Mängel erst dann anzuzeigen, wenn die Tiere schon tot sind, ist vielleicht auch grob fahrlässig. Da denkste nachher vielleicht auch mal 'n bisschen drüber nach.

Ich sach ja, nur nicht die Schuld bei sich selbst vermuten wollen und eigene Versäumnisse eingestehen, aber die Absicht haben zu prozessieren. .
Viel Spaß beim Beweisen deiner Sachkenntnis und dass du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.

--Michael
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