Zitat:
Zitat von L-ko
... nochmal: AGB können kein geltendes Recht brechen
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Mahlzeit!
Nochmal: Der Kunde schließt durch Kauf einer Ware einen Kaufvertrag ab.
AGB sind (vorformulierte) Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Wenn du kaufst, sind AGB ein Bestandteil dieses Vertrages.
Das ist zumindest auch geltendes Recht.
Ich bin kein Rechtsverdreher, aber du weißt doch überhaupt nicht, ob die "Gewährleistung", wie sie hier im Raum steht (für neu hergestellte Sachen) immer und überhaupt hier gilt.
Bei (Groß-)Tierkauf gibt es soweit ich weiß nur eine sog. Gewährfrist, und es gibt vertragliche Ausschlussklauseln für Gewährleistung. Und Tiere werden auf jeden Fall auch als gebrauchte Sache angesehen.
Ich hör' dich immer auch nur reden.
Jetz' zeig' mir doch bitte mal den entsprechenden Paragraphen in irgendeinem Gesetz, der dem Kunden bei Zierfischkauf ein 2-jähriges Gewährleistungsrecht einräumt.
Das willste mir doch die ganze Zeit erzählen.
--Michael