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Alt 31.08.2006, 05:11   #5
L-ko
Welsfan
 
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Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hallo,

@Michael
Zitat:
Zitat von Baron Ätzmolch
..., wie z.B. die AGBs seines Handelspartners gelesen, und auch seine sonstigen eigenen Pflichten als Handelspartner verinnerlicht, die in bestimmten Paragraphen des BGB und vor allem des HGB geregelt sind....
... nochmal: AGB können kein geltendes Recht brechen und dann lies mal bitte nach, welche Handelsgeschäfte im HGB geregelt sind. Pierre und ? sind meines Wissens Privatpersonen.

@D.
Du willst wohl wirklich Blut sehen.

@all
Meiner Meinung nach sollten die Beteiligten das unter sich regeln. Unser Gerichte haben Wichtigeres zu tun.
Es sollte klar sein, dass das Prozessrisiko grundsätzlich auf beiden Seiten liegt, eine RS-Versicherung höchstens das Kostenrisiko begrenzt (Selbstbeteiligung).

Beste Grüße
Elko
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Geändert von L-ko (31.08.2006 um 05:58 Uhr).
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