Zitat:
Zitat von Depp
Jetzt wird hier ordentlich mit der Gewährleistungspflicht gewedelt ...in fett....na, dann mal los. Habt Ihr auch den Mumm, das durchzuziehen ? Also rechtlich ? Für 8x21,- Tacken ? Da wird sich der Anwalt bedanken für so einen Job....
Was willst Du denn dem Richter sagen, wenn er Dich fragt, ob die Tiere bei Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand waren ???
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Mahlzeit!
Ja, genau, das sind die Richtigen.
Die deutsche Justiz erstickt an einer Prozesslawine, losgetreten z.B. von Heinis (die sich meist "beschützt" fühlen durch ihre Rechtsschutzversicherung), die ihre eigenen Fehler gerne verschweigen und eigene Unzulänglichkeiten nicht eingestehen wollen, ohne die es nie soweit gekommen wäre.
Solche "Fälle" gehören nie und nimmer vor ein ordentliches Gericht. Wer unfähig ist, seine Geschäfte selbsttätig zu besorgen, der sollte es eben besser bleiben lassen. Außerdem gibt's in solchen "Fällen" genug außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten
Aber ich denke mal, der junge Mann, der sich hier mit der "Rechtslage" anscheinend so gut auszukennen scheint, dass er Gewährleistungspflichten zitiert, hat sich bestimmt vor dem Kauf auch über seine Pflichten als Käufer informiert, wie z.B. die AGBs seines Handelspartners gelesen, und auch seine sonstigen eigenen Pflichten als Handelspartner verinnerlicht, die in bestimmten Paragraphen des BGB und vor allem des HGB geregelt sind.
Nicht? - Ja sowas!
Naja, Hauptsache mal wieder ordentlich rumgetönt, erneut Sachen betreffend, von denen anscheinend wieder noch nichtmal die elementarsten Grundzüge bekannt zu sein scheinen.
Mahlzeit!
--Michael