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Alt 30.08.2006, 18:38   #3
Energy
Wels
 
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Hallo Daniel, ein echt schöner Bericht

Leider für uns etwas spät, aber wir haben schon daraus gelernt und ich gebe dir 100% Recht.

Nur bei einem Nicht

Zitat:
Und laut der AGBs eines Händlers, „Verluste die nach dem Auspacken der Tiere entstehen, können nicht anerkannt werden, da sich die Tiere unserem Einfluss entziehen.“ kann man dagegen auch nichts machen. Sterben die Tiere 24 Stunden nach der Anlieferung ist die Garantie verflogen denn „Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen.“, und „Bei Tierlieferungen wird keine Haftung für später auftretende Krankheiten etc. oder Verluste übernommen.“
Keine AGB hebt ein Gesetz auf!!!!!!

Und hier die Rechtslage

Gewährleistungspflicht
Der Gesetzgeber hat das Schuldrecht im Rahmen der neuen EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geändert. Seit 1.1.2002 ist das Gesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber räumt im neuen Kaufrecht dem Verbraucher wesentlich mehr Rechte als früher ein: Der Käufer einer Ware hat jetzt einen verlängerten Anspruch auf Gewährleistung. Früher betrug die Gewährleistungsfrist sechs Monate, jetzt wurde sie auf verbraucherfreundliche zwei Jahre ausgedehnt, in dem Ansprüche bei einem Mangel geltend gemacht werden können. Diese Frist gilt sowohl für den gekauften Gegenstand, also zum Beispiel einen Hundekorb, als auch für den Hund selbst. Für gebraucht gekaufte Ware beträgt die Gewährleistungsfrist immerhin noch ein Jahr. Die Regelung gilt aber auch für Verkäufe unter Privatpersonen, außer die Gewährleistung wurde vorher ausgeschlossen. Die wohl folgenträchtigste Änderung für Verkäufer wie auch Käufer ist die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass nicht wie früher der Käufer bei einem Mangel der Ware beweisen muss, dass die Schuld für die Beanstandung nicht bei ihm liegt. Jetzt muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Verkauf nicht schadhaft war, wenn der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf aufgetreten ist. Erst nach dieser sechsmonatigen Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel nicht durch sein Verschulden aufgetreten ist.


Also muss er beweisen das die Fische 100% ok gewesen sind und das bekommt er nie hin.
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Man muß nicht alles verstehen, aber ein Versuch kann nicht schaden
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