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Alt 20.01.2003, 14:00   #2
ThePapabear
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Hi!

Noch mal was von mir dazu:

Also das mit dem Avatar ist glaub ich nicht so gefährlich. Wobei man da wieder unterscheiden muß, ob es sich bei dem Avatar um Bilder handelt, wie das von Ralph, oder Bilder die (mehr oder weniger) schon zu "Allgemeingut" geworden sind (so wie mein Avatar, obwohl auf dem auch sicher noch irgendwer seine Rechte hat....). Aber ich denke nicht, daß wer wegen seinem Avatar verklagt wird, denn allgemein ist es doch noch so, dass die Suppe nie so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird. Aber Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste...

Solange kein gewerbl. Gebrauch gemacht wird und somit dem Copyright-Inhaber ein nachweisbarer und errechenbarer Schaden zugefügt wird, wird kein Richter eine Geldstrafe o. ä. verhängen. Allerdings kann eine Unterlassungserklärung eingefordert werden. Ist diese mal unterschrieben, muß man wirklich genau aufpassen, da bei wiederholten Fällen eine Schließung der Seite beantragt und genehmigt werden kann.

Alles viel zu kompliziert.....

Wenn man da 2 Rechtsanwälte zu befragt, kriegt man bis zu 5 verschiedene Aussagen! Das ist fast noch ärger als bei Wissenschaftlern! :wirr:

lg
ThePapabear
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"...so wie es ist, so bleibt es nicht. Und weil das so ist, wird es anders sein!" --> Zitat: Letzte Instanz

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