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H. zebra goes CITES
Mahlzeit!
H. zebra wird in Anhang III der CITES Liste aufgenommen, steht wohl ab 03. Januar 2017 drauf. https://cites.org/sites/default/file...f-2016-056.pdf >>In Anhang III sind Arten gelistet, deren internationaler Handel auf Antrag eines Verbreitungsstaates der entsprechenden Art reguliert wird und der nur die Bestände des betreffenden Landes umfasst, zum Teil sogar nur bestimmter Regionen. Fast 150 Arten sind hier geschützt.<< (Quelle: WWF.de) Was genau das für die Zebra-Halter hier und anderswo bedeutet, is' mir noch nicht so recht klar. --Michael |
Moin Michael,
denke mir, dass es dann genauso zu handhaben ist, wie mit der Zucht und dem Handel von "Grichischen Landschildkröten" oder "Papageien". Irrer Aufwand. Jeder Fisch muss fotografiert werden und eine Kartei dafür angelegt sein. Jewedes Handeln ist bei der Behörde anzuzeigen. Liebe Grüße Wulf |
... ich denke mal es bleibt alles beim Alten.
Wie Michael schon schrieb, handelt es sich um Anhang 3, und da der Export der Art eh schon lange verboten ist, sollte es keine Auswirkungen auf uns haben. Anders sähe es wohl bei den höheren Anhängen wie 2 und 1 aus. |
Mahlzeit!
Wie oben bereits angekündigt, steht die Art Hypancistrus zebra im aktualisierten Anhang III des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES), gültig ab 02.01.2017. https://cites.org/eng/node/44154 Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen listet in seinen Anhängen I, II und III rund 5.000 Tier- und mehr als 29.000 Pflanzenarten. Durch die EG-Verordnung Nr. 338/97 wird dieses internationale Abkommen in europäisches und damit auch deutsches Recht umgesetzt. Änderungen der Anhänge des WA treten rechtsverbindlich für die EU (und damit Deutschland) erst durch eine Änderung der VO (EG) Nr. 338/97 in Kraft. Zuletzt wurden die CITES-Anhänge im Juni 2013 geändert, die entsprechende EG-Verodnung ca. zwei Monate später. Welche Arten in Deutschland aktuell geschützt sind, kann dem "Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz" (WISIA-online) entnommen werden: https://wisia.org --Michael |
Hallo,
Anhang III da bleibe ich mal entspannt! Bei NZ aus Anhang III ist soweit ich weis nichts notwendig. Anhang I ja... Aber Anhang III..... Berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber wenn ich mich dunkel an einige Fragen aus den Sachkundeordner zürckerinnere... dann sind NZ immer eine Kategorie weiter unten als die Wilttiere stehen. Gruß Mathias |
Zitat:
Die neuen Anhänge zur Umsetzung der Beschlüsse der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz für Listungsänderungen wurden mit der VO(EU) 2017/128 am 26.01.2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten heute (29.01.2017) in Kraft. https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...7R0128&from=DE --Michael |
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