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-   -   Funktionsprinzip vom Saugmaul der Loricariidae? (https://www.l-welse.com/forum/showthread.php?t=25416)

Gradi 06.01.2010 16:02

Funktionsprinzip vom Saugmaul der Loricariidae?
 
Hallo L-Wels Community,

hätte ein Frage zum Funktionsprinzip des Saugmauls von Loricariidae?

Wie Funktioniert es?

Über seine Merkmale steht ja einiges im Mergus Wels Atlas Band I

"Anpassung an die substratgebunden Lebensweise, ermöglicht das Problemlose festhalten und fortbewegen auch bei starker Strömung unterstützt durch die Stromlinien Form"

"Bartel als Tastorgan zur suche nach Nahrung in ihrem Habitat und natürlich zur Nahrungsaufnahme (Aufwuchsfraß)!"

Doch wie Funktioniert es?

Wird im Maul durch das Atmen über die Kimmenöffnung ein Unterdruck erzeugt, oder werden die Lippen und die dazugehörigen Muskeln dazu benützt? :confused:

Ist diese Funktion automatisiert oder wird sie auch manchmal nicht benutzt ?
(Schlaf in Rückenlage ohne Festsaugen schon beobachtet)

Kann mich jemand aufklären?

lg

joachim

Badenser 06.01.2010 19:22

Hallo,

ich möchte darum bitten, hier doch bitte nur zu antworten, wenn man was zur Klärung von Joachims Frage beitragen kann.

Die zwei bisherigen "Antworten" taten dies nicht und ich habe sie deshalb entfernt.

firewriter46 06.01.2010 19:39

Hallo,

Zitat:

Zitat von Badenser (Beitrag 181201)

ich möchte darum bitten, hier doch bitte nur zu antworten, wenn man was zur Klärung von Joachims Frage beitragen kann.

Die zwei bisherigen "Antworten" taten dies nicht und ich habe sie deshalb entfernt.

...wieso haben sie das nicht? Wenn die Welse teilweise auf dem Rücken liegen und sich demnach nicht festsaugen, wenn sie schlafen, dann sagt es doch schon etwas über die Funktionsweise aus, nämlich das eine aktive Kraft benötigt wird, die nicht an das Reflexzentrum gekoppelt ist. Das war die Antwort auf die letzte Frage von Joachim.

Unterdruck will ich nicht ausschließen, ist aber eher unwahrscheinlich. Ich denke eher es ist Muskelkraft. Wieso? Naja, der Fisch muss ja auch "atmen", wenn er sich festsaugt. Das kann er demzufolge nicht durch sein Maul, wie es andere Fische machen, sondern muss es auschließlich durch die Kiemen tun. Das erfordert ein besonders ausgeprägtes "Versorgungssystem". Da ich dennoch davon ausgehe (ich weiß es aber nicht), dass Welse die Maulpartie nicht von den Kiemen trennen können, wäre die Erzeugung eines Unterdruckes schwer möglich. Sollte eine Trennung doch möglich sein, so spräche das für Unterdruck. Vielleicht weiß dazu einer etwas genaueres?

Gradi 06.01.2010 21:05

Hallo,

Zitat:

Ich denke eher es ist Muskelkraft. Wieso? Naja, der Fisch muss ja auch "atmen", wenn er sich festsaugt. Das kann er demzufolge nicht durch sein Maul, wie es andere Fische machen, sondern muss es auschließlich durch die Kiemen tun. Das erfordert ein besonders ausgeprägtes "Versorgungssystem".
habe etwas über das Funktionsprinzip vom Saugmaul der Flußneunaugen gefunden.

"Erwachsene Neunaugen besitzen ein Saugmaul und einen Kiemendarm mit jederseits sieben Kiemenöffnungen, die jetzt sowohl zum Einsaugen wie zum Ausstoßen des Atemwassers dienen; hierdurch können
sie längere Zeit an ihren Wirtsfischen angesaugt bleiben oder sich am Untergrund verankern."

Bei dieser Art wird also ein Unterdruck durch saugen im Maul erzeugt und die Atmung separiert. Ob diese Morphologische Eigenschaft auch analog für das Saugmaul der Loricariidae spricht ist fraglich? https://www.iwf.de/iwf/res/mkat/othe...0110000000.pdf

Es könnte natürlich auch in eine ganz andere richtung laufen.
Und zwar könnte auch ein Haftapparate zum Einsatz kommen wie beim Gecko! https://www.max-wissen.de/public/dow...eitsblatt1.pdf

Dazu müsste man sich das Rundmaul aber unter dem Mikroskop anschauen?

Welche rolle hier die Schwimmblase spielt ist Natürlich auch Fraglich?
Schwerkraft für den Gecko 9,83 [m/s²]
Schwerkraft für den Lori ungleich 0 (Auftrieb)



Es ist hier der Name Saugwels wahrscheinlich noch nicht Programm!:smk:

lg

joachim

Gradi 07.01.2010 05:43

Morgen,

hat vielleicht jemand Erfahrung mit dem verhalten der Saugwelse auf der Hand?

Wie füllt sich das an, spürt man ein saugen?

Ich bitte aber keine Experimente durch zu führen nur gemachte Erfahrungen!

lg

joachim

***Bild entfernt wg. CR-Verletzung***

Gradi 07.01.2010 06:34

Hallo,

Vergleich Gecko Fuß und Saugmaul eines l137. Sieht ganz anders aus,
wird aber auch unterschiedlich eingesetzt zu Land und zu Wasser!
Sieht eher aus wie ein Haftballen beim Frosch nur kleiner!

lg

joachim

***Bild entfernt wg. CR-Verletzung***


Borbi 07.01.2010 09:13

Moin,

die Doktorarbeit von N. K. Lujan könnte da weiterhelfen.
Titel:
Zitat:

Jaw morpho-functional diversity, trophic ecology, and historical biogeography of the Neotropical suckermouth armored catfishes (Siluriformes, Loricariidae).
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es keinen aktuelleren Stand zur Forschung der Maulfunktion von Loricariiden.
Happy Reading!

Sandor

Gradi 07.01.2010 09:22

Hallo Hummer,

Nachhilfe zum Thema Copyright (Slavery)!

Lichtbilder

Lichtbilder nach deutschem Recht sind Fotos jeglicher Art, die keine Werkqualität aufweisen, z. B. alltägliche Fotos aus dem Privatbereich, § 72 Abs. 1 UrhG.

Die Urheberrechte an (einfachen) Lichtbildern erlöschen nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahren nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von fünfzig Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist. In seltenen Fällen kann sich damit eine hundertjährige Schutzfrist ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt dann einen Schutz bis Ende 2100.

lg

joachim

Ps: Schade!

https://www.youtube.com/watch?v=zoF6HM6OFQ0

Gradi 07.01.2010 09:23

Hallo Sandor,

danke für die Info!

lg

joachim

Borbi 07.01.2010 09:47

Moin,

..ich bin zwar kein Hummer, aber:

Zitat:

Lichtbilder

Lichtbilder nach deutschem Recht sind Fotos jeglicher Art, die keine Werkqualität aufweisen, z. B. alltägliche Fotos aus dem Privatbereich, § 72 Abs. 1 UrhG.

Die Urheberrechte an (einfachen) Lichtbildern erlöschen nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahren nach dem ersten Erscheinen des Bildes (oder nach der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet, falls dieses Datum früher liegt). Bei einer Nicht-Veröffentlichung innerhalb von fünfzig Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist. In seltenen Fällen kann sich damit eine hundertjährige Schutzfrist ergeben. Beispiel: Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Fünfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veröffentlicht und genießt dann einen Schutz bis Ende 2100.
Genau, 50 Jahre Schutz NACH der ersten Veröffentlichung (und egal, wo zuerst veröffentlicht). Ich kenne Dein Bild zwar nicht, aber da das Netz noch keine 50 Jahre existiert, brauch ich da auch keinen Taschenrechner..

Cheers!
Sandor


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