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L-ko 30.01.2008 07:37

Verantwortlichkeit für die Accounts
 
Hallo,

aus aktuellem Anlass möchte ich Euch nochmals darauf aufmerksam machen, dass (egal ob bei uns im Forum, in einem anderen Forum, bei einer Versteigerungsplattform, ...) der Accountinhaber rechtlich voll verantwortlich dafür ist, was in seinem Account passiert.

Also z. B.:
Mitglied A ist Accountinhaber und gibt freundlicher Weise sein Kennwort an Person B. Person B kauft großzügig und überteuert Ancistrus sp. "Normalo" unter Nutzung des Accounts von A, erfüllt seinerseits aber nicht den Kaufvertrag (Bezahlung, Abnahme). Dann ist Mitglied A in der Pflicht, diesen zu erfüllen.

Es lassen sich zig weitere Beispiele finden. Es sollte klar sein, dass man als Accountinhaber auf solche Weise in des Teufels Küche kommen kann.

Viele Grüße
Elko

Bensaeras 30.01.2008 22:06

Hi Elko,

ist das wirklich immer so?

Könnte man das nicht auch als "Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht" nach §177 BGB auslegen. Demnach hängt die Wirksamkeit des Geschäfts von der Genehmigung des Vertretenen ab, genehmigt er nicht, trägt der Vertreter die Haftung.

Die Frage der Vertretungsmacht ist dabei auch schwierig. Z.B. gebe ich einem Freund meine Account Daten damit er in der Datenbank(exemplarisch) liest, dieser schließt aber schnell noch einen Kaufvertrag über ein neues Aquarium mit User X, handelt er über seine Befugniss hinaus.
Ich kann ja auch im realen Leben in ein Geschäft spazieren, mich als Mr.Y ausgeben und Geschäfte schließen. Für den wirklichen Mr.Y sind diese aber nicht bindend.

Schon mal gar nicht ist soetwas rechtens wenn auch noch beide Seiten, der Vertreter und Verkäufer zusammen handeln um dem Vertretenen Schaden zu zufügen. Das verstößt gegen gute Sitten(§138 BGB).

Das ist zum Teil das was ich mir vom Recht gemerkt habe...auch wenn grundsätzlich der Dritte geschützt werden soll. Wie das aber genau aussieht weiß ich nicht.

MfG Ben

L-ko 30.01.2008 22:49

Hi Ben,

... i. A. es ist so. Wie bei "sonstigen Sachen" findet man hier oder dort sicherlich auch mal ein Hintertürchen. Ob die Gerichte das aber immer so sehen?

Viele Grüße
Elko

Bensaeras 30.01.2008 23:25

Hi Elko,

Gerichte bewerten sicherlich den speziellen Fall mit allen Gegebenheiten. Generell sollte man aber festhalten, das man gewisse Sorgfaltspflichten erfüllen muss. D.h. wenn ich absehen kann das in meinem Namen Geschäfte getätigt werden, hafte ich wahrscheinlich doch selbst.

Viele Grüße
Ben

L-ko 31.01.2008 06:11

Moin Ben,

in dem Moment, in dem einer sein Kennwort weitergibt, hat er die Sorgfaltspflichten verletzt.

Viele Grüße
Elko


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