L-Welse.com Forum

L-Welse.com Forum (https://www.l-welse.com/forum/index.php)
-   OffTopic (https://www.l-welse.com/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Beckengröße und Deckenbelastung (https://www.l-welse.com/forum/showthread.php?t=7792)

elfivegas 16.08.2005 12:43

Beckengröße und Deckenbelastung
 
Hallöle an alle,

mir brennt da wieder mal ne frage seit einiger Zeit im Kopf, ich denk zwar das ich damit kein Sommerloch stopfen kann, aber.....

Ab welcher Beckengröße muß ich mir ernsthaft Sorgen um die Deckenbelastung machen? :confused:

Wir haben seit Januar diesen Jahres ein 350 l Becken in der Wohnung stehen (ohne vorher einen Statiker zu konsultieren :ce: ) und weil mein Mann ja Estrichleger ist hat er natürlich sicherheitshalber mal seinen Meister gefragt ob man das hinstellen kann.
Wir wohnen im ersten Stock, das Haus ist etwa BJ 1979, und es sind ganz normale Betondecken drinne.
So nun wird man aber von manchen Leuten die zu Besuch kommen (einige sind auch Aquarianer) doch etwas verunsichert.
Wir wollten eigentlich auch das 200 l becken noch ins Wohnzimmer stellen, werden mal sehen.

Wie ist das bei Euch?
Wohnen manche von Euch auch in Miete und haben noch größere Becken zuhause stehen?
Ich hab schon von 600, 800 und sogar 1200 l Becken hier gelesen, aber die kann man doch bestimmt nicht in eine Wohnung stellen ?
Ich denke dann immer das diese mit sicherheit im Keller rumstehen.

Klingt jetzt vielleicht a bisserl neugierig ich weiß, :o aber interessiert mich halt sehr. Vor allem weil ich immer wieder verunsichert werde.

Liebe Grüße Nicky

Acanthicus 16.08.2005 12:48

Hi Nicky,
also ich würde mir da noch keine Sorgen machen. Bei mir im Zimmer stehen knappe 700 kg. Haus ist Baujahr 1911, also kein Beton. Stehen aber auch nicht in der Mitte, sondern direkt an einer Wand.

Gruß Daniel

Steffi_273 16.08.2005 13:00

Hallo Nicky,

ich habe zur Zeit in meinem Wohnzimmer stehen: 1 x 720 ltr. + 80 ltr. (Filterbecken) wiegt komplett mit Schrank und allem Pipapo ca. ne Tonne ;), 1 x 112 ltr., 1 x 54 ltr., 1 x 30 ltr.
Ich wohne Parterre zur Miete, Haus ist über 35 Jahre alt, Betonboden. Das große AQ steht auf einer tragenden Wand. Und das ganze auf Parkett...no risk no fun! Oder: Wer viel fragt, bekommt auch viel Antworten!

Gruß,
Steffi

Hexenfreak 16.08.2005 13:02

Hallo,
nach DIN gilt für Wohnräume eine lotrechte Nutzlast für Decken von 1,5 kN/m² Rechne am besten das Gewicht des AQ mit Unterschrank und allem drum und dran auf einen Quadratmeter Fläche aus und dieser Wert muss unter einer Tonne bleiben ansonsten solltest du mehr über den Untergrund in Erfahrung bringen. Da dies immer noch von der Deckenart abhängt und ob sich das AQ in einer Ecke oder mitten im Raum befindet usw... Vielleicht hast einen Statiker Architekt oder Bauingenieur in der Nähe den mal einladen kannst zur Befragung?
MfG sven

Acanthicus 16.08.2005 13:02

Zitat:

Zitat von Steffi_273
no risk no fun!

Erklär dass mal deinem Untermieter.

mfG Daniel

Steffi_273 16.08.2005 13:06

Zitat:

Zitat von Acanthicus
Erklär dass mal deinem Untermieter.l

da "wohnen" nur Kartoffeln und Waschmaschinen... :bae:

elfivegas 16.08.2005 13:22

Hi alle,

find ich echt klasse, supi *freu* und *lol* über Eure Antworten.
Da mach ich mir Gedanken...tsiss.

@Steffi was hast Du ein super riesen Wohnzimmer *neidischguck*
Tanzsaal oder auch schon Teile der Wohnungseinrichtung rausgeschmissen? *gg*

Unsere Becken stehen auch an der Wand (Bei einem 350 l Becken kann ich doch aber auch von etwa 500-600 kg Gesamtgewicht ausgehen oder?)

Aber wenn man Euch so hört...(darf ich garnicht meinem Göga sagen, der wird dann noch mutiger und will auch so nen Pool *gg*)
Allerdings haben wir keine Kartoffeln als Untermieter sondern Familie Mayer.
Denen hab ich aber mal meine Handynummer gegeben... sicherheitshalber.

Liebe Grüße Nicky

L-ko 16.08.2005 13:43

Hallo Nicky,

Zitat:

Zitat von elfivegas
Unsere Becken stehen auch an der Wand (Bei einem 350 l Becken kann ich doch aber auch von etwa 500-600 kg Gesamtgewicht ausgehen oder?)

... ich denke mal, das hast du gut geschätzt.

Zitat:

Zitat von elfivegas
Allerdings haben wir keine Kartoffeln als Untermieter sondern Familie Mayer.
Denen hab ich aber mal meine Handynummer gegeben... sicherheitshalber.

... wenn du meinst, dass sie dann noch anrufen können ;)

Spaß bei Seite: wenn die Decke es nicht trägt, dürfte schon beim Füllen etwas passieren und nicht erst Tage später.

Beste Grüße
Elko

domedee 16.08.2005 13:44

Hallöchen,

ein schicker link zum Thema

https://www.deters-ing.de/Statik/Aquariengewicht.htm

Liebe Grüße

meiner einer

Volker D. 16.08.2005 15:26

Mahlzeit


Die Frage ist ob da schwimmender Estrich ist. Der kann schon knacken.

Als ich mal einen Statiker fragte sagte der mir.

Böden sind mit unterster Grenze 300kg/qm ausgelegt, ist aber immer noch mit Sicherheit höher belastbar.
Aquarien sollten immer an tragenden Wänden (unterhalb der Wohnung) stehen

Ich hab auf 2 qm 1 Tonne auf schwimmenden Estrich.
Die Last kann man noch verteilen in dem man noch ein Brett unterlegt. Je grösser die Fläche, um so mehr wird die Last verteilt.

mfg

elfivegas 16.08.2005 16:31

Hi Motoro,

ja wir haben schwimmenden Estrich, den mein Mann selbst bei Einzug verlegt hat, also der ist da vom Fach und mit dem Meister haben wir ja auch vorher darüber gesprochen.
Aber nachdem ja der Estrich jetzt hält kam halt dann die Unsicherheit wegen der Decke.
Das mit dem Brett hat mein Mann auch schon gesagt wegen der Lastverteilung.

Liebe Grüße Nicky

Volker D. 16.08.2005 16:55

Zitat:

Aber nachdem ja der Estrich jetzt hält kam halt dann die Unsicherheit wegen der Decke
Es soll Leute geben die in Altbauten auch ne Tonne auf die Balken gelegt haben.

mfg

L172 16.08.2005 17:00

Hallo!

Bei mir gabs mit dem 500er auf schwimmendem Esstrich keine Probs...
Gedanken gemacht hatten wir uns schon, aber schlimmstenfalls hätte es Knack gemacht, unter dem Keller kommt eben nichts mehr :hrh:

Grüße,
Christian

elfivegas 16.08.2005 17:16

Hi Christian,

Zitat:

unter dem Keller kommt eben nichts mehr
das isses ja, bei uns kommt da eben Fam. Mayer *g*

Naja... wenigstens haben wir die Becken versichert :spz: so wegen Wasserschaden und so.

Liebe Grüße Nicky

L172 16.08.2005 20:29

Hi Nicky!

Ich wollte ja nur sagen, dass sogar der schwimmende Estrich das ausgehalten hat :hrh:

Was genau habt ihr denn versichert?
Das Aquarium? Da zahlt Dir die Versicherung nämlich im Zweifelsfall ein neues Glasbecken, mehr aber nicht... (bei 2 H. zebra die hops gehen, zählt das Becken selbst schon kaum mehr...)

Oder einen evtl. entstehenden Wasserschaden? Sehr sinnvoll, oft aber schon bis zu erstaunlichen Volumen in der Hausratversicherung eingeschlossen (=> Nachfragen)

Grüße,
Christian

elfivegas 17.08.2005 04:50

Hi Christian,

Zitat:

Oder einen evtl. entstehenden Wasserschaden? Sehr sinnvoll, oft aber schon bis zu erstaunlichen Volumen in der Hausratversicherung eingeschlossen (=> Nachfragen)
Ja genau, wir haben damals nachgefragt und mußsten dann nur noch die gesamt Liter angeben weil wir ja mehrere Aquas haben.
Uns war es wichtig das ein evtl. Wasserschaden versichert ist weil wir eben in Miete wohnen und unter uns eine Familie wohnt.

Liebe Grüße Nicky

L-ko 17.08.2005 06:40

Hallo Nicky,

ich würde mal denken ihr habt bei euch einen möglichen Wasserschaden versichert - Hausratversicherung. (Es gibt aber auch Hausratversicherungen wo das bereits eingeschlossen ist. Dann müsste man die AQs nicht anmelden.)

Für einen möglichen Wasserschaden bei euren "Untermietern" kommt die Privat-Haftpflicht auf. Die interessiert aber nicht, was und wieviel AQs ihr habt.

Für Schäden am Gebäude in Folge von ausgelaufenen AQs kommt i.A. die Wohngebäudeversicherung auf. Da kommt es dann auf die Vertragsbedinungen an - bei manchen ist es inclusive bei manchen muss man es explizit einschließen. Die Wohngebäudeversichung hat sicherlich euer Vermieter - höchstwahrscheinlich ohne AQs. Daher wäre das dann wieder eine Sache der Haftpflichtversichung der Mieters.

Beste Grüße
Elko

L-ko 17.08.2005 06:49

Hallo Christian,

Zitat:

Zitat von L172
Das Aquarium? Da zahlt Dir die Versicherung nämlich im Zweifelsfall ein neues Glasbecken, mehr aber nicht... (bei 2 H. zebra die hops gehen, zählt das Becken selbst schon kaum mehr...)

Also nach meinen Recherchen im Frühjahr gibt es mindestens zwei Versicherer, die auch den Inhalt versichern. - Welche es waren, müßte man nochmal raussuchen. Die Versicherungsprämie war nur jenseits von Gut und Böse - da war dann locker jedes Jahr ein neus AQ drin.

Beste Grüße
Elko

elfivegas 17.08.2005 12:52

Hallöle Elko,

ja, wir haben einen mögl. Wasserschaden versichert.
Ich wusste halt damals nicht ob Aqua-wasserschaden mit in der Haftpflicht und Hausrat abgedeckt ist und habe unseren Versicherer gefragt.
Der sagte es sei mit abgedeckt, aber er wollte eben die Menge der Aquas wissen und wieviel Liter jeweils die Becken fassen.(weiss nicht warum-habs halt angegeben).

Soviel ich weiss sind die Becken, zumindest das große, mit in der Glasversicherung.

Den Beckeninhalt und was so rumschwimmt haben wir nicht versichert !
So sehr teure Fische haben wir nicht (für mich sind sie selbstmurmelnd sehr wertvoll).

Liebe Grüße Nicky

Volker D. 17.08.2005 15:25

Moin


Zitat:

Für einen möglichen Wasserschaden bei euren "Untermietern" kommt die Privat-Haftpflicht auf. Die interessiert aber nicht, was und wieviel AQs ihr habt.
Das ist leider nicht wahr.

Da ich schon Wasserschäden hatte(nicht nur durch Aquarien) kann ich dir gerne sagen wer dafür aufkommt.
Alle mit dem Gebäude verbundenen Schäden (Tapeten, Bodenbeläge, Kurzschlüsse im Stromnetz)trägt die Gebäudeversicherung

Glasbruch muss extra versichert sein, Tiere werden nicht ersetzt.

Eigene Möbelschäden oder andere Sachen werden durch die Aquarienwasserversicherung abgedeckt, nicht die beim Nachbarn, da tritt dem seine Hausrat in Kraft.

Aquarien kann man bzw. muss man wegen Wasserschäden extra versichern
Da gibt es bei mir die Angabe bis 500l und darüber.

Die private Haftpflicht trägt gar nichts.


mfg

elfivegas 17.08.2005 16:00

Hi Motoro,

jetzt bin ich aber vollends verwirrt :confused:
warum soll die Versicherung meines Vermieters einspringen wenn ich den Schaden verursacht hab?
Normalerweise tritt die Haftpflicht in kraft wenn ich fremdes Eigentum durch was auch immer beschädige, dachte ich immer.
Und da ja Teppiche und Tapeten Eigentum meines Untermieters sind müßte das dann ja die Haftpflicht übernehmen.
Mauerwerk und Decken sind Eigentum des Vermieters und da müßte auch meine Haftpflicht aufkommen.
Und was meine Wohnung betrifft, muß dann die Hausrat ersetzen.

So wurde uns das von unserem Versicherungsmenschen gesagt und der hat uns schon einige male aus der Patsche geholfen.

Ich glaub da muß ich jetzt nochmal anrufen und nochmal nachlesen was in meinen Papieren steht.

Liebe Grüße Nicky

L-ko 17.08.2005 16:03

Hallo Motoro,

Zitat:

Zitat von Motoro
... Das ist leider nicht wahr.
... Die private Haftpflicht trägt gar nichts.

Wenn bei 'nem AQ die Scheibe bricht, z.B. weil der Unterbau vom AQ unbefriedigend war, zahlt die Privathaftpflicht die Schäden bei Dritten. Wenn kann man noch darüber diskutieren, wann solche Schäden schuldhaft oder nicht schuldhaft verursacht sind.

Zitat:

Zitat von Motoro
Alle mit dem Gebäude verbundenen Schäden (Tapeten, Bodenbeläge, Kurzschlüsse im Stromnetz)trägt die Gebäudeversicherung

... wenn es eingeschlossen ist. Bei manchen Versicherungen ist es "automatisch" eingeschlossen bei anderen nicht, dann muss die entsprechende Klausel explizit eingeschlossen werden. (Z.B. bei meiner)

Zitat:

Zitat von Motoro
..., Tiere werden nicht ersetzt.

... dafür (s.o.) gabe es zumindest im Frühjahr noch 2 Anbieter.

Zitat:

Zitat von Motoro
Aquarien kann man bzw. muss man wegen Wasserschäden extra versichern
Da gibt es bei mir die Angabe bis 500l und darüber.

... auch das kommt auf die Versicherung an. (Bei mir ist es Bestandteil der Hausratversicherung.)
[/quote]

Beste Grüße
Elko

L-ko 17.08.2005 16:09

Hallo Nicky,

... im wesentlichen läuft das mit der Privathaftpflicht darauf hinaus, was schuldhaft ist. Wenn schuldhaft muss eine Haftpflichtversicherung (auch eine Privathaftpflichtversichung) definitiv zahlen (mal von solchen Späßchen wie "grob fahrlässig" abgesehen), wenn nicht schuldhaft dann nicht.

Beste Grüße
Elko

Volker D. 17.08.2005 16:23

Gut meine Beispiele wie die Versicherung Wasserschäden handhabten.


1 Fall

Bei meinem Nachbarn übermir lief die Waschamschine aus.
Decke feucht, Kurzschluss und Tapeten lösten sich.
Der Nachbar hatte keine Private Haftpflicht.

Bezahlt wurde der Kabelschaden und die Tapeten von der Gebäudeversicherung.

2. Fall
Bei mir löste sich die Zuwasserleitung der Spülmaschine.
Diverse Holzteile meiner Küche quollen auf, beim Nachbarn Kurzschluss, dadurch ging der Computer kaputt.
Kurzschluss und den Elektriker trug die Gebäudeversicherung , Computer die Hausrat des Nachbarn.
Meine Holzteile zahlte meine Hausrat.

3. Fall
Mein 300l verlor durch eine offene Silikonnaht Wasser.
Schaden trug meine Hausrat da extra versichert.


Haurat deckt Schäden des eigenen Hausrates ab die durch Wasser oder Feuer und was weiss ich(Einbruch) entsteht, egal wo das Feuer entstanden ist oder das Wasser herkommt.
Haftpflicht zahlt keinen Frosch.
Gebäudeversicherung deckt Schäden ab die eben mit dem Haus verbunden sind.
Deswegen ist z. B. ein Glasversicherung nicht nötig für Fenster.

Zitat:

Wenn bei 'nem AQ die Scheibe bricht, z.B. weil der Unterbau vom AQ unbefriedigend war, zahlt die Privathaftpflicht die Schäden bei Dritte
Wenn dir das nachgewiesen wird , sagt die Versicherung , grobe Fahrlässigkeit udn zahlt nicht.

Zitat:

Zitat:
Zitat von Motoro
Aquarien kann man bzw. muss man wegen Wasserschäden extra versichern
Da gibt es bei mir die Angabe bis 500l und darüber.



... auch das kommt auf die Versicherung an. (Bei mir ist es Bestandteil der Hausratversicherung.)
[/quote]

Ich schrieb ja auch kann.
Bei mir ist es Extra. 7,50 im Jahr.

Am besten ruft ihr mal eure Versicherung an und informiert Euch, wer welchen Schaden wann bezahlt.

Ich hab mich selber gewundert.

mfg

elfivegas 17.08.2005 16:24

Hallo Elko,

hmm.... also wenn jetzt mein Becken nach 5 Jahren undicht wird und /oder die Silikonnaht aufreißt und fasst das ganze Wasser ausläuft (schnell),
bin ich dann schuld oder nicht schuld?
Mal vorrausgesetzt mein Unterbau ist befriedigend.

Liebe Grüße Nicky

Volker D. 17.08.2005 16:34

Du bist nicht schuld

Deinen Hausratsschaden (Möbel ect.)trägt deine Versicherung.
Gebäudeschäden die Gebäudeversicherung.
Hausratsschäden beim Nachbarn die Hausratsversicherung des Nachbarn, hat der keine hat er Pech.


Das lustigste dabei ist, ist der Teppich verklebt zahlt es die Gebäude, lose dei Hausrat, Laminat schwimmend verlegt die Hausrat, Parkett voll verklebt die Gebäude.
mfg

barmann76 17.08.2005 17:26

Hallo

Wenn Du aber Pech hast, kann es passieren, dass die Gebäudeversicherung eines Tages an Deiner Tür steht respektive der Postbote und die von der Versicherung vorauslagten Kosten erstattet haben möchte.

So passiert bei mir, als besagter Zulaufschlauch vom Geschirrspüler abgesprungen ist. Witzig, meine Haftpflicht hat der Gebäudeversicherung eben diese Kosten erstattet.

Und, Tapetenschäden sind nicht Schäden, die dem Vermieter entstehen sondern dem Untermieter, es sei denn die Tapete oder auch die Auslegware, das Laminat etc. sind Vermietereigentum gewesen. Also Haftpflicht des "Verursachers".Lediglich das Mauerwerk als solches wird von der Gebäudeversicherung gedeckt, denn es ist Eigentum des Vermieters/Eigentümers.

Merke: Die Gebäudeversicherung versichert Eigentum des Eigentümers des Gebäudes ( Gebühren meistens auf die Mieter umgelegt ). Damit soll Wertminderung an der Immobilie durch Schäden z.B. Dritter abgedeckt werden (Stichwort Schmierereien). Betroffenes Eigentum der Mieter interessiert die Gebäudeversicherung nicht die Bohne.

Bezüglich Schäden rund um das Aquarium habe ich Gott sei Dank noch keine Erfahrungen machen dürfen, die mein Budget oder meine Versicherung bemüht hätte.


Gruß Benny

elfivegas 17.08.2005 17:43

Hallo,

Zitat von barmann76
Zitat:

Und, Tapetenschäden sind nicht Schäden, die dem Vermieter entstehen sondern dem Untermieter, es sei denn die Tapete oder auch die Auslegware, das Laminat etc. sind Vermietereigentum gewesen. Also Haftpflicht des "Verursachers".
genau so denke ich auch, hab ich weiter oben schon mal ähnlich geschrieben.

@Benny: Wie lange pflegst Du denn schon Aquarien, wenn ich das mal fragen darf?

Liebe Grüße Nicky

barmann76 17.08.2005 17:54

Hallo Nicki
Erstmalig seit meinem 6. Lebensjahr wegen meines Vaters, dann auf eigene Faust seit 2002/2003
EDIT: Natürlich mit Unterbrechung. Ich glaube, als ich 10 oder so war, hat mein alter Herr das Hobby aufgegeben. Und ich selber hatte erst ab Énde 2002 den Mut, mir das Hobby in den eigenen vier Wänden anzutun ;)

Gruß benny

L-ko 17.08.2005 18:01

Hallo,

also erstmal zur Haftpflicht:
die zahlt grundsätzlich bei allen gegenüber Dritten schuldhaft verursachten Schäden.
@Nicky: gute Frage - hier muss man höchstwahrscheinlich mal nach Urteilen suchen (Hat zwar mit 'nem AQ nichts zu tun, aber ich kenn ein Urteil wo ein Baum (erwiesen) unverschuldet auf ein Nachbargrundstück gestürzt ist. Dort musste dann trotzdem die Haftpflichtversicherung des "Baumeigentümers" zahlen, weil dieses einen groben Eingriff auf das Nachbargrundstück darstellte. - Bei der Nachbarwohnung würde ich das nicht viel anders sehen. Ich bin aber halt kein Richter.)

Hausrat versus Wohngebäude:
So etwa: stellt man das Haus auf den Kopf - was rausfällt zahlt die Hausrat, was drin bleibt die Wohngebäude - vorausgesetzt das "Ding" ist überhaupt versichert.

Was versichert ist, wird in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung (Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, ...) geregelt bzw. durch zusätzliche Klauseln eingeschlossen. Was in den Versicherungsbedingungen bzw. was erst durch Klauseln eingeschlossen wird, ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden.

Es ist auch nicht unbedingt so, dass sich eine Haftpflichtversicherung wegen "grober Fahrlässigkeit" immer davon stehlen kann. Sie kann aber bei dem Verursacher Regreß nehmen, der aber oft von gesetzeswegen begrenzt ist.

Beste Grüße
Elko

barmann76 17.08.2005 18:05

Hallo

Zitat:

Zitat von L-KO

Es ist auch nicht unbedingt so, dass sich eine Haftpflichtversicherung wegen "grober Fahrlässigkeit" immer davon stehlen kann. Sie kann aber bei dem Verursacher Regreß nehmen, der aber oft von gesetzeswegen begrenzt ist.

Beste Grüße
Elko


Leider versuchen immer mehr Versicherungen eben das. Mode war es ja schon in der Vollkasko bei PKW und ich fürchte, dass auch die Haftpflichtversicherer versuchen werden, ihre Kosten zu senken.


Gruß Benny

L-ko 17.08.2005 18:27

Hallo Benny,

ich gehe mal davon aus, du beziehst deine Anmerkung auf das "Davonstehlen". Regreß bzgl. der Vollkasko geht ja nicht.

Wenn es so ist, kann ich dir nur Beipflichten und ich kann ehrlich nicht verstehen, dass unsere Gerichte dieses Treiben in dem Umfang mitmachen bzw. ich möchte sogar schon meinen unterstützen. Also wenn jemand sein Wagen volltrunken in Klumpen fährt, soll er ruhig auf dem Schaden sitzen bleiben. Inzwischen muss man aber auch bei Sekundenversagen befürchten, dass die Kasko nicht zahlt.

Beste Grüße
Elko

PS: @all: Sorry, ich weiß wir sind hier schon weit neben dem Thema.

barmann76 17.08.2005 18:33

Kurz off-Topic (sorry):

Hallo

Ja, bei der Vollkasko die Weigerung der Zahlung, bei der Haftpflicht Regress.
Es trifft halt immer die Kleinen :( War schon immer so und wird sich wohl nicht so bald ändern.


Gruß Benny

L-ko 17.08.2005 19:08

Hallo Motoro,

ist mir gerade noch aufgefallen
Zitat:

Zitat von Motoro
Gebäudeversicherung deckt Schäden ab die eben mit dem Haus verbunden sind.
Deswegen ist z. B. ein Glasversicherung nicht nötig für Fenster.

... dann sind die Fenster aber nur gegen die Risiken der Gebäudeversicherung versichert! Das würde ich zumindest bei meinem Wintergarten nicht riskieren wollen. (Z.B. bei schwachem Wind bricht ein Ast von einem eigenen Baum ab und zerschlägt ein paar Scheiben.)

Beste Grüße
Elko

elfivegas 17.08.2005 20:46

Hi Leute,

is ja irre wie sich der Fred entwickelt hat *gg*
Ja nu bin ich mir nun ganz sicher das ich meine Versicherung nochmal kontaktieren werde :lch:

Liebe Grüße Nicky

Volker D. 17.08.2005 20:51

Zitat:

Ja nu bin ich mir nun ganz sicher das ich meine Versicherung nochmal kontaktieren werde :lch:
Finde ich auch sinnig, denn die sollte es am besten wissen.

Wäre schön die Antwort hier zu lesen.

mfg

L-ko 17.08.2005 20:58

Hallo,

Zitat:

Zitat von Motoro
Hausratsschäden beim Nachbarn die Hausratsversicherung des Nachbarn, hat der keine hat er Pech.

Angenommen ist wohne in einer Mietwohnung, mein AQ läuft aus, der Hausrat meines Nachbarn wird dadurch beschädigt.
Dann soll die Hausratversicherung meines Nachbarn diesen Schaden bezahlen?
Hat mein Nachbar eine Hausratversicherung wo AQ-Wasser nicht "automatische" eingeschlossen ist, zahlt diese nicht, da derartige Hausratversicherungen nur das Risiko Leitungswasser umfassen. Dann müßte mein Nachbar also vorbeugend eine Versicherung für das Risiko Aquarium abschließen, obwohl er keins hat? - Ist wohl ein bischen komisch, zumal er normaler Weise nicht mal wissen muss, dass ich eins habe.

Beste Grüße
Elko

Coeke 17.08.2005 21:07

Nicky,

das reicht.

Die anderen sollten lieber mal die "gelben Seiten" zur Hand nehmen, dann würden auch die Versicherungsschäden weniger werden. *ggg*

Pfft, ich habe ausser meiner Krankenversicherung noch nie eine Versicherung in Anspruch genommen. Aber was hier palavert wird ist echt merkwürdig.

Es gibt so viel Präzidenzfälle, die machen sich die Versicherungen auch zu eigen. Zu Recht finde ich... denn was die beschissen werden (damit übrigens auch die Allgemeinheit) , geht auch nicht!

Gruß,
Corina

Volker D. 17.08.2005 21:39

Zitat:

Angenommen ist wohne in einer Mietwohnung, mein AQ läuft aus, der Hausrat meines Nachbarn wird dadurch beschädigt.
Dann soll die Hausratversicherung meines Nachbarn diesen Schaden bezahlen?
Ja, das tut sie ja auch bei einem Rohrbruch.

Zitat:

Hat mein Nachbar eine Hausratversicherung wo AQ-Wasser nicht "automatische" eingeschlossen ist, zahlt diese nicht, da derartige Hausratversicherungen nur das Risiko Leitungswasser umfassen. Dann müßte mein Nachbar also vorbeugend eine Versicherung für das Risiko Aquarium abschließen, obwohl er keins hat?
Nein, er muss sich nicht gegen Aquawasser versichern. Sein Hausrat ist durch Wasser geschützt.

Blödes Beispiel: Was ist denn bei Hochwasser?
Ich weiss, in hochwassergefährdeten Gebieten ist die Versicherung teurer oder man versichert gar nicht mehr.

Wasserschäden trägt die Hausrat, genauso wie bei Feuer , egal wo das herkommt.


Zitat:

So passiert bei mir, als besagter Zulaufschlauch vom Geschirrspüler abgesprungen ist. Witzig, meine Haftpflicht hat der Gebäudeversicherung eben diese Kosten erstattet.
Also hat die Gebäude erst bezahlt, wie die sich hinterher einigen soll dann egal sein.

Zitat:

Es gibt so viel Präzidenzfälle, die machen sich die Versicherungen auch zu eigen. Zu Recht finde ich... denn was die beschissen werden (damit übrigens auch die Allgemeinheit) , geht auch nicht!
Bin da deiner Meinung.

mfg

elfivegas 17.08.2005 21:49

Hi Corina,

das die Versicherungen auch genug *beschissen* werden gebe ich Dir Recht.
Aber ich hab meine Haftpflicht schon gebraucht, im Moment ist der 3. Schadensfall am laufen, leider.
Ich denke, vor allem wenn man Kinder hat, ist man mit einer Haftpflicht doch sehr gut beraten (nach meiner leidvollen Erfahrung).

Liebe Grüße Nicky

PS. sorry, wollt mich noch für all Eure Antworten bedanken :blm:


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:19 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.6.8 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
©2003 - 2024 L-Welse.com | Impressum