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Gewerbe anmelden
Hallo,
da es z.Zt. ganz gut klappt mit der Zucht (zumindest mit einer Art), habe ich mir überlegt ein Gewerbe anzumelden. Zwar habe ich keine riesige Zuchtanlage, aber Kleinvieh macht auch Mist. Strom, Wasser, Futter, das kostet alles Geld. Zudem ziehe ich bald um und plane weitere Becken aufzustellen. Welche laufenden Kosten kann man von der Steuer absetzen und wie berechnet man die (Strom, Wasser)? Braucht man unbedingt einen Steuerberater? Brauche ich einen Sachkundenachweis? Was ist sonst noch so alles zu beachten? Gruß Stefan |
Hi Stefan
So wie ich weiß brauchst du ein Nachweis vom Veterinäramt mit theoretischer und praktischer Prüfung, dann muß deine Anlage abgenommen werden und dann bekommst du von der Stadt/Gemeinde eine Lizens zum Handeln mit Wirbeltieren. Wegen den absetzbaren Kosten würde ich einfach einen Stromzähler und ne Wasseruhr dazwischen hängen und dann kannst du die Kosten ausrechnen. Zu nen Steuerberater würde ich dir schon raten, der kann das und den kannste auch gleich mit absetzten ;-)) Gruß Frank |
Hi,
mein Tipp: Vergiss es gleich wieder! 1. Beim Finanzamt gibt es den Begriff Liebhaberei, da geht dann nicht lange was mit absetzen, wenn keine Gewinne fliessen. 2. wenn es keine Liebhaberei ist, geht es gleich in die vollen (Nachweise, Kontoführung, Steuern usw.), da vergeht dir der Spass mach als Hobby weiter und verticke deine Nachzuchten an Freunde für Futtergeld - Existenz als Welszüchter geht nur, wenn du pro Monat mehr als 100 H. zebras zum guten Handelspreis verkaufen kannst. ist mein Tipp, … mehr nicht Grüsse Felix |
Hallo,
danke schon mal für die bisherigen Antworten. Felix: Da werde ich mich mal beim Finanzamt schlau machen, wie die den Begriff Liebhaberei definieren. Ein Hobby soll's schon bleiben, ich plane nicht mir eine Existenz aufzubauen. Da bin ich mittlerweile clever genug um zu verstehen, daß man als Welszüchter nicht reich wird. Hast Du denn einen Gewerbeschein für Deine Fischzucht? Wie machen es andere hier? Gruß Stefan |
Hi,
Zitat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht Gruß, Karsten |
Zitat:
ich habe keine Fischzucht. Sondern ab und zu Nachzuchttiere, die ich versuche über das Forum weiterzugeben. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Nachzuchten überhaupt loszubekommen, habe ich jetzt Arten, bei denen es besser passt. Von Verdienst kann da keine Rede sein - das ist auch nicht meine Motivation. Insgesamt kann ich froh sein, wenn die Kosten des Hobbys dadurch in erträglichen Bereichen bleiben. Es gibt da auch immer wieder Jahre oder Monate, wo eine Gruppe sich erst mal finden muss oder einfach auch mal nichts passiert. Also voll und ganz Liebhaberei - ich finde das auch gut so. Wenn man erst mal anfängt auf die Kohle zu schauen, wird aus dem Hobby schnell Stress oder man verändert seine Haltung zu den Tieren und natürlich auch zu den Interessenten. Sehr oft liest man in Anzeigen dieses: "H. zebra abzugeben - 3 cm für 50 € mindestens drei. Bilder, Rabatt und Tipps gibts nicht! Kauf die Viecher oder leck mich doch am A…" Dass sind dann Leute bei denen es immer noch um Liebhaberei geht, aber nur noch für das Finanzamt. In deinem Fall - freu dich an deinen Nachzuchten - und versuche die an gute Leute loszuwerden - das ist schon schwer genug … Grüsse Felix |
Guten Abend,
da ich gerade ein Festplatten-bu mache trage ich auch noch meinen Teil dazu bei. Eine Privatperson kann an einen Unternehmer leisten. Auch kann eine Privatperson(Gläubiger) eine "Quittung", im Sinne des § 368 BGB, ausstellen. Diese bestätigt nur den Empfang der Leistung. Desweiteren, wird aus einer Privatperson, nicht so schnell ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nach dem Wortlaut des § 14 BGB, ist Unternehmer, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit nimmt man generell an, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Bei Unternehmen ist dies eindeutig. Bei Privatpersonen muss man das, an die Anzahl der Geschäftsabschlüsse(und auch an das Handelsvolumen) innerhalb eines Zeitraums knüpfen. Das ist schwierig und man muss die Gesamtunstände mit berücksichtigen. Ich hätte kein Problem damit, an einen Händler, einige Male pro Jahr Nachzuchten zu verkaufen und ihm eine Quittung auszustellen. Allerdings: Man darf keine MwSt. ausweisen und der Unternehmer darf auch keine Vst. geltend machen. Soweit das Verständnis eines Studenten der Rechtswissenschaft - da ich aber noch nicht so weit bin - ohne Gewähr ;-) VG Ben |
Hallo Stefan,
wenn du nur deine Nachzuchten verkaufen willst, rechnet sich das nicht. Ich habe mir vor Jahren auch schon Gedanken darüber gemacht, ein Gewerbe anzumelden. Ein guter Freund, und Besitzer eines großen Aquaristikfachgeschäftes, hat mir davon abgeraten. Nach meinem Wissen (habe mich damit schon lange nicht mehr befasst) mußt du für das Finanzamt im ersten Jahr noch keine Gewinne erzielen, solange die laufenden Kosten höher sind als der Gewinn. Um dann wirklich gewerblich (falls es mit Nachzuchten nicht ganz so klappt), Gewinne zu erzielen, müßtest du Aquaristische Produkte einer Handelskette mit aufnehmen (Futtermittelhersteller, etc.). Dann geht der Stress, wie meine Vorredner geschrieben haben auch schon los. Also lieber als Hobby sehen, und deine Nachzuchten über Foren privat verkaufen. Liebe Grüße Micha |
Hi,
oder eine sehr produktive Zuchtgruppe von l 98, l 173 oder l 250 besitzen. Da kannste als Dienstwagen gleich einen l 911 bestellen … Über die Nachzucht lernt man viele neue Seiten der Aquaristik kennen - z.B.: dass es Fische gibt, die man leider nur selbst toll findet … wie läuft denn der Verkauf von deinen Hyps … werden die nachgefragt - es sind schöne Tiere? Grüsse Felix |
Hi,
Ich habe selbst mal die Erfahrung gemacht,Finanzamt ,Kleintierzucht ec......
Ich züchte Schäferhunde.Ein ,vielleicht mal 2 Würfe im Jahr. Vor 20 Jahren hatte ich einmal einen Wurf mit 9 Welpen.Da hat mich jemand angezeigt wegen gewerblicher Hundezucht.Wir haben dem Finanzamt dann nachgewiesen,daß das Hobby mehr kostet als es einbringt. Fakt ist und gilt auch heute noch,Kleintierzucht(da gehört auch der Zierfisch zu) ist Hobby und man braucht keinerlei Bedenken wegen Finanzamt und so zu habe. Die Einzige Ausnahme ist wenn man mal angezeigt wird.Aber soviel Fisch verkauft man ja auch nicht. Und die Aquaristik kostet ja auch nen bissrl Strom,Wasser und so. Gruß Marianne |
Zitat:
naja, selbst der Mensch der die L 173 nachzüchtet(unweit von mir und von dir) fährt ja keinen 911 ;-) ...und hat ne Menge Arbeit. Die Nachzuchten die man verkauft sind auch irgendwann mal geschlechtsreif. Viele Grüße Ben |
Hallo,
um es nochmals deutlich zu sagen: Ich habe nicht vor Gewinne zu erzielen. Ich will keine L173, keine L250 und keine L98 züchten. Ich will auch keinen Porsche fahren. Ist man mit einem Gewerbe verpflichtet Gewinne zu erzielen? Stattdessen erhoffte ich mir einiges einzusparen, wie z.B. laufende Kosten wie Strom- und Wasser abzusetzen. Futter beim Großhändler einzukaufen, etc. Ist das so schwer zu verstehen? In Anbetracht dessen, daß ich meine Anlage (sofern man überhaupt schon davon sprechen kann) vergrößern will, rechne ich auch damit, daß ich Nachzuchten nicht immer an Privatpersonen abgeben kann. Sondern an den Handel abgeben müsste und daß ginge m.E. mit Gewerbeschein besser. Gerade ein recht großes Zoogeschäft bei mir in der Nähe nimmt von Privat keine Nachzuchten. Vermutlich weil sie es nicht buchen/verrechnen können. Gibt es hier im Forum keinen mit Gewerbeschein, der seine Erfahrung schildern kann? Gruß Stefan |
Hi Stefan,
Zitat:
Ich denke das meine Erfahrungen hier nicht zählen, da wir mit unserem Shop doch ein bißchen eine andere Kategorie sind. |
Hi,
also nochmal einfach: Du kannst in Deutschland Ausgaben mit den erwirtschafteten Einahmen verrechnen. Ziel dabei ist den erzielten Gewinn, den man versteuern, muss etwas zu senken. Wenn man Gewinn erzielt freut man sich über die Möglichkeit etwas abzusetzen … Als Hobbyzüchter wird du nur Ausgaben haben, die maximal durch die Einnahmen gedeckt werden - wo ist da der Reiz? Dazu hast du einen Haufen Stress, denn mit dem Gewerbe gelten plötzlich ein ganzer Haufen Vorschriften. Glaube mir deine Idee ist nicht neu und irgendwie reizvoll, aber der Versuch sein Hobby abzusetzen ist alt. Frag die Hobbyfotografen, Hobbyhundezüchter, Pulloverstricker, Fahnenschwenker … Es gibt kein Hobbygewerbe und wenn ja gäbe es in diesem Land bestimmt die Hobbygewerbesteuer … Grüsse Felix |
Hallo,
und gleich ein Veto. Zitat:
Richtig ist dagegen, das die Gewinnabsicht erkennbar sein muß. Schöner Nebeneffect, das der Kauf von Photoshop, PC, Digi-Cam.. steuerlich abschreibbar ist. Gruß Heiko |
Zitat:
langfristig - JA! Es ist keine Verpflichtung, man nimmt dies aber so an. Natürlich gibt es Anlaufphasen wo ein Auge zugedrückt wird, wenn aber auf lange Frist keine Gewinne erwirtschaftet werden, nimmt man entweder Betrug an(die Nichtverbuchung von Gewinnen) oder Liebhaberei. Bei der Liebhaberei bist du wieder Privatmann, beim Betrug vor Gericht. Ein Gewerbe ohne langfristige Gewinnabsicht schließt sich also aus. Zitat:
Ich verstehe das Problem nicht ganz - du kannst als Privater also an Private und Händler(im Rahmen) verkaufen. Wie Felix schrieb - wird sich ein Gewerbe bei dir nicht lohnen... Vg Ben |
Hallo
Ich verstehe die ganze Rumeierrei hier nicht! Stefan hat doch nur gefragt: Ob jemand sich damit auskennt mehr nicht! Es wird sich doch jemand finden,der wenigstens halbprofesionell verkauft. Wenn ich hier die Mitglieder so ansehe,fallen mir schon paar Leute auf die schnelle ein. Ob sich die Sache rendiert bzw. Ob das Finanzamt den Segen gibt ist einen andere Sache. Stefan bleibe am Ball,und du mußt sehen was für Dich am besten ist. Gruß michl |
Hallo!
Am Finanzamt bekommt man alle Auskünfte und das auch noch Gratis !! Der Weg zur Gewerbebehörde kann ja auch nicht so schwer sein und somit hat man schon alles durch. Bleibt nur noch abzuwägen ob es Sinn macht oder eher nur Mehrkosten schafft. Bei uns in Österreich darf man dann auch noch feste an die Krankenkassa zahlen, wenn man nebenbei auch noch unselbständig ist, zahlt man da für Leistungen welche nie erbracht werden. liebe Grüße Roman |
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