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-   -   "Billigeinkauf" und die Folgen (https://www.l-welse.com/forum/showthread.php?t=11773)

Acanthicus 30.08.2006 18:14

"Billigeinkauf" und die Folgen
 
Hallo,
möchte mich hier mal zu den ganzen Problemen mit „Billigfischen“ äußern. Werde nicht auf bestimmte Händler eingehen, sondern nur versuchen den „Dumpingpreis“ zu erläutern.

In der letzten Zeit gab es wieder sehr viele Beschwerden und Probleme mit Fischen, die alle unter normalem Handelspreis erworben wurden und schon nach kurzer Zeit verstarben oder nur unter großen Bemühungen am Leben erhalten werden konnten.

Die große Frage war dann immer: „Wieso sterben die alle, was kann ich tun?“

Bei den meisten Welsen konnte man, den Berichten zufolge gar nichts mehr tun. Denn viele verstarben von heute auf morgen in der Nacht, ohne irgendwelche Symptome.
Andere hatten eingefallene Bäuche und verstarben ebenfalls nach kurzer Zeit.

Die Frage, die ich mir immer wieder gestellt habe, war wie man die Tiere so weit bekommt, dass der Endkäufer trotz bester Versorgung es nicht schafft, eigentlich völlig problemlose Tiere einzugewöhnen.

Hier erst mal ein Vergleich von Preisen für den L134, was in diesem
Fall wohl das Problemkind schlechthin ist:

Zierfisch-Mele: 4-6cm ; 31,90€ cm=6,38€
Zierfischhandel: 6-8cm ; 33,50€ cm=4,78€
Stefans-Malawizucht: 5-6cm ; 26,00€ cm=4,72€
Wels-Diskus: 5cm ; 15,00€ cm=3,00€

Diese Liste könnte man noch verlängern aber ich denke es reicht.
Bei „ungefähr Größenangaben die Hälfte“

Was auffällt, sind klare Preisunterschiede. Hier ist Mele am teuersten, aber wer schon mal Fische von Mele gesehen hat, der weiß auch wieso: Superqualität. Was auch auffällt, der letzte Händler möchte am wenigsten für seine Welse haben, und das muss ja irgendwo her kommen.

Es wurde keine Eingewöhnung gemacht, d.h. die Fische sind direkt ins Verkaufsbecken gekommen und vielleicht noch am gleichen Tag zum Kunden. Denn gute Eingewöhnung kostet Zeit, Strom, Futter, möglicherweise Medikamente = Geld. Oder, fast gar keine Quarantäne und ebenfalls so schnell wie möglich ab über den Tresen. Bei einer großen Anlage, kann man auf diesem Wege so einiges sparen. Wer eine größere Anlage hat, kann das sicher bestätigen. Und bei Tieren die zum Verkauf gedacht sind, muss man natürlich besonders viel Zeit und Geld investieren.
Wenn der Händler dann auch noch garantiert, die Welse gut gepflegt und ausreichend versogt zu haben, erscheint einem der Preis natürlich noch schöner. Wieso auch nicht, immerhin ist der Preis um 50% geringer als andere.
Aber kann so etwas nicht jeder sagen? Wenn die Tiere doch eh verschickt werden, ist es später immer einfach zu sagen, “als ich sie hier eingepackt habe, waren sie top-fit.“ Kann man das überprüfen? Nein! Und laut der AGBs eines Händlers, „Verluste die nach dem Auspacken der Tiere entstehen, können nicht anerkannt werden, da sich die Tiere unserem Einfluss entziehen.“ kann man dagegen auch nichts machen. Sterben die Tiere 24 Stunden nach der Anlieferung ist die Garantie verflogen denn „Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen.“, und „Bei Tierlieferungen wird keine Haftung für später auftretende Krankheiten etc. oder Verluste übernommen.“

Fazit: Wenn man den Händler nicht ganz genau kennt, und ihm vertrauen kann dann holt man die Tiere persönlich ab und überzeugt sich selbst von deren Zustand. So kann man späterem Ärger aus dem Weg gehen. Kleiner Preis muss zwar nicht immer schlechte Qualität bedeuten, aber sicher ist sicher.

Noch eine Anmerkung zu „Zuchtgruppen“:
Im Internet werden immer wieder „perfekt eingespielte Zuchtgruppen“ angeboten. Bei Händlern, die gleich mehrere dieser Gruppen anbieten, ist es höchst unwahrscheinlich, dass diese Tiere bereits zusammen abgelaicht haben. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass dann einfach Tiere aus dem normalen Becken gefangen werden und so ist es dann. Oder hat ein Händler Dutzende Becken frei für „Zuchtgruppen“? Denn jede „Zuchtgruppe“ müsste ja in ein eigenes Aquarium.

Bei privaten Haltern kann man durchaus auch echte Zuchtgruppen kaufen.


Hoffe ich habe so manche Gedanken ein wenig angeregt und vielleicht ja auch ein bisschen geholfen,
Daniel

L-ko 30.08.2006 18:31

Hallo Daniel,

im Wesentlichen bin ich ja ganz Deiner Meinung.
2 Kritikpunkte habe ich jedoch
Zitat:

Zitat von Acanthicus
Zierfisch-Mele: 4-6cm ; 31,90€ cm=6,38€
Zierfischhandel: 6-8cm ; 33,50€ cm=4,78€
Stefans-Malawizucht: 5-6cm ; 26,00€ cm=4,72€
Wels-Diskus: 5cm ; 15,00€ cm=3,00€

... den Preis auf cm umzurechnen hinkt m. E..

Zitat:

Zitat von Acanthicus
Und laut der AGBs eines Händlers, „Verluste die nach dem Auspacken der Tiere entstehen, können nicht anerkannt werden, da sich die Tiere unserem Einfluss entziehen.“ kann man dagegen auch nichts machen. Sterben die Tiere 24 Stunden nach der Anlieferung ist die Garantie verflogen denn „Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen.“, und „Bei Tierlieferungen wird keine Haftung für später auftretende Krankheiten etc. oder Verluste übernommen.“

AGBs können kein geltendes Recht (hier auf Gewährleistung) brechen.

Beste Grüße
Elko

Energy 30.08.2006 18:38

Hallo Daniel, ein echt schöner Bericht

Leider für uns etwas spät, aber wir haben schon daraus gelernt und ich gebe dir 100% Recht.

Nur bei einem Nicht

Zitat:

Und laut der AGBs eines Händlers, „Verluste die nach dem Auspacken der Tiere entstehen, können nicht anerkannt werden, da sich die Tiere unserem Einfluss entziehen.“ kann man dagegen auch nichts machen. Sterben die Tiere 24 Stunden nach der Anlieferung ist die Garantie verflogen denn „Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen.“, und „Bei Tierlieferungen wird keine Haftung für später auftretende Krankheiten etc. oder Verluste übernommen.“
Keine AGB hebt ein Gesetz auf!!!!!!

Und hier die Rechtslage

Gewährleistungspflicht
Der Gesetzgeber hat das Schuldrecht im Rahmen der neuen EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geändert. Seit 1.1.2002 ist das Gesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber räumt im neuen Kaufrecht dem Verbraucher wesentlich mehr Rechte als früher ein: Der Käufer einer Ware hat jetzt einen verlängerten Anspruch auf Gewährleistung. Früher betrug die Gewährleistungsfrist sechs Monate, jetzt wurde sie auf verbraucherfreundliche zwei Jahre ausgedehnt, in dem Ansprüche bei einem Mangel geltend gemacht werden können. Diese Frist gilt sowohl für den gekauften Gegenstand, also zum Beispiel einen Hundekorb, als auch für den Hund selbst. Für gebraucht gekaufte Ware beträgt die Gewährleistungsfrist immerhin noch ein Jahr. Die Regelung gilt aber auch für Verkäufe unter Privatpersonen, außer die Gewährleistung wurde vorher ausgeschlossen. Die wohl folgenträchtigste Änderung für Verkäufer wie auch Käufer ist die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass nicht wie früher der Käufer bei einem Mangel der Ware beweisen muss, dass die Schuld für die Beanstandung nicht bei ihm liegt. Jetzt muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Verkauf nicht schadhaft war, wenn der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf aufgetreten ist. Erst nach dieser sechsmonatigen Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel nicht durch sein Verschulden aufgetreten ist.


Also muss er beweisen das die Fische 100% ok gewesen sind und das bekommt er nie hin.

Acanthicus 30.08.2006 18:49

Hi,

@Elko Meines Erachtes kann man den Preis besser vergleichen, wenn er als cm-Angabe ist. Denn es sind verschiedene Größen und deshalb logischerweiese andere Preise.

Mit der AGB entzog sich meiner Kenntniss.


Gruß Daniel

Joern 30.08.2006 18:52

Hi,

Zitat:

Zitat von Acanthicus
Zierfisch-Mele: 4-6cm ; 31,90€ cm=6,38€

Zierfischhandel: 6-8cm ; 33,50€ cm=4,78€

Stefans-Malawizucht: 5-6cm ; 26,00€ cm=4,72€

Wels-Diskus: 5cm ; 15,00€ cm=3,00€

der "Normal" Preis im Handel für 4-6cm liegt eigentlich schon bei 35 - 40,-€, was dann einen Zentimeter-Preis von ca. 7cm ausmacht.

Ein Großhandelspreis (also E.K. für den Händler) für 4-6cm L134 liegt z.Z. etwa bei 12-14,-€ netto, da muß der Händler dann "eigentlich" 36-42,- plus 16% nehmen...dann kauft die kaum einer...die teuren Fische werden dann etwas "milder" kalkuliert, um dann auf die o.g. Endpreise zu kommen.

Wenn der Handel für so einen Fisch schon um 14,-€ bezahlt...wie kann ihn dann jemand für brutto 15,- (oder brutto 21,-) weiterverkaufen ???

Von der Differenz EK zu VK werden die Kosten des Handels bestritten...und sie erhalten einen Teil, den man "Wagnis und Gewinn" nennt. Unter "Wagnis fällt auch, dass mal Ware nicht weiterverkauft werden kann....weil die Milch sauer ist, der Apfel eine Stoßstelle hat, der Gabelstapler über den Hifi fuhr....oder eben der Fisch nicht verkauft werden konnte....

Bei der Milch und dem Hifi ist das einfach zu entscheiden....ab welchen Zustand ein lebender Fisch nicht weiter verkauft werden kann...das hängt anscheinend auch sehr stark vom Skrupel des jeweiligen Veräußeres ab....plus der Dämlichkeit seiner Kunden.

Das ganze sieht hier wohl eher so aus wie "Selbstimport"...was ja im Prinzip legal ist, von anderen Händlern auch so gemacht wird...

Wenn Tiere aber so abgemagert ankommen, dann gehen die eigentlich erst mal in eine Quarantäne, wo sie auch "auf"-gefüttert werden...oder sollten. War da nicht was mit mind. 2 Wochen oder so ?

Das was in dem mit genannten thread an Material gezeigt wurde, sieht eher so aus, wie "Importkiste ausgepackt, die toten weggeworfen, die noch lebenden gleich weitervertickt".

Beweisen kann ich das nicht....deswegen darf ich nur laut darüber nachdenken.....Hinweise dazu gibt es aber anscheinend genug.....da wurde sogar von Zeugen gesprochen....

Es ist im Prinzip auch völlig egal, wie ein Händler zu seinem Preis kommt bzw. wie er einkaufen kann. Die ganze Sache zeigt einmal wieder, wie wichtig es ist, sich lebende Ware VOR dem Kauf anzusehen, dann erst zu entscheiden, ob sie ihren Preis wert ist, also preiswert ist.

Und das ist deutlich verschieden zu billig.


So ganz kann ich mich mit der "Problemkind"-Betitelung auch nicht anfreunden....der L134 ist von den gängigen Plecos ein recht robuster. man muss ihn nur ordentlich behandeln.....


Jetzt wird hier ordentlich mit der Gewährleistungspflicht gewedelt ...in fett....na, dann mal los. Habt Ihr auch den Mumm, das durchzuziehen ? Also rechtlich ? Für 8x21,- Tacken ? Da wird sich der Anwalt bedanken für so einen Job....
Was willst Du denn dem Richter sagen, wenn er Dich fragt, ob die Tiere bei Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand waren ???

Das Grundproblem der "Geiz-ist-geil" Gesellschaft ändert auch kein neues Gewährleistungsgesetz.

ucm 30.08.2006 19:09

da kann ich einfach nur zustimmen!!!
Leider sehen viele leute immer mehr aufs geld als auf die tiere!!!
ich bin froh dass mein händler grundsätzlich fair ist !!! er sagt einem gleich wo er sie her hat und er sucht sie auch meist selbt vor ort aus!! wenn er sie dann in geschäft hat gehen die tierchen erstmal in quarantäne und dann behlät er die tierchen mind. 3 wochen!! wenn ich in der zwischenzeit unbedingt eines der tierchen haben will dann bekomm ich ihn reserviert und kann in dann ebenfalls erst nach 3 wochen abholen!!

finds echt schade dass wir so eine profitgesellschaft sind

mfg simon

Energy 30.08.2006 19:11

Zu diesem Thema will und werde ich hier nichts mehr schreiben.

Eins ist aber sicher, wenn wir das Geld nicht bekommen gehen wir mit Olli vor Gericht.

Das Spiel kann er mit anderen abziehen, aber nicht mit uns.

Ps. Inzwischen sind es 10 x 21, wenn das für dich kein Geld ist, hat es dich ja gut getroffen.

L172 30.08.2006 19:12

Hallo Pierre!

Wo hast Du denn das mit dem Gesetz her?
Dass das für Gegenstände gilt, weiß ich ja, aber eine Gewähleistung von 2 Jahren auf lebende Tiere halte ich für nicht machbar. Wie ist das mit Saisonfischen? Empfindlichen Korallen etc. Außerdem könnte ich die Tiere dann irgendwie pflegen, ohne jeglichen Aufwand, weil, wenn sie sterben, muss mein Händler sie ersetzen...

Grüße,
Christian

Energy 30.08.2006 19:14

Hier der Link

https://www.herz-fuer-tiere.de/CoCoC...t.php?page=578

Acanthicus 30.08.2006 19:59

Zitat:

Zitat von Depp
Wenn Tiere aber so abgemagert ankommen, dann gehen die eigentlich erst mal in eine Quarantäne, wo sie auch "auf"-gefüttert werden...oder sollten. War da nicht was mit mind. 2 Wochen oder so ?

Das was in dem mit genannten thread an Material gezeigt wurde, sieht eher so aus, wie "Importkiste ausgepackt, die toten weggeworfen, die noch lebenden gleich weitervertickt".

So ganz kann ich mich mit der "Problemkind"-Betitelung auch nicht anfreunden....der L134 ist von den gängigen Plecos ein recht robuster. man muss ihn nur ordentlich behandeln.....



Hi,
genau das wollte ich ja sagen. Es wird wahrscheinlich keinerlei Eingewöhnung vorgenommen. Nach dem Motto: "Sterben kann das Tier woanders, erst muss es sich noch zu Geld machen lassen."

Ich wollte den L134 keineswegs als peniblen Wels darstellen der nur für Profis was ist, aber da es in diesen Fällen speziell um diesen Wels ging, war er perfekt als Beispiel geeignet. Deswegen schrieb ich ja auch "...völlig problemlose Tiere..."

Gruß Daniel
PS.: Die letzten Großhändlerpreise, die ich gesehen habe waren noch höher.

schnubel 30.08.2006 20:21

Moin,

interessante Diskussion!

Auch wenn es ebenso kontrovers wie sicher und bequem ist, hier der Weg, wie ich an 5 wunderschöne L260 gekommen bin:

in den Hornbach, den Verkäufer, der selbst begeisterter Aquarianer ist, angesprochen auf Sonderbestellungen. Der hat die Liste vom Dietzenbach gezückt...aha...Queen Arabesque 25 Euronen. 5 wollte ich haben, 10 hat er bestellt - die schönsten hab ich mir eine Woche später ausgesucht.

Was auch gegangen wäre: Verkauf direkt aus der Tüte am Tag der Anlieferung. Hätte 1x umsetzen gespart. Aber so konnte ich die Welse in Ruhe beobachten und selektieren.

Sarkasmus: wenn der Fisch nach einer Woche Händlerbecken noch gut steht...

L66 hat er auch noch mitbestellt - wunderschöne, große Tiere - aber irgendwann muss Schluss sein... ;)

Sicher kann man sich über die Handelsketten streiten - aber schlimmer als bei einem W-D kann man wohl nicht angehen. Fachhändler ist nicht immer Fachmann.

Alternative wäre Versand gewesen von einem etablierten Fachhändler - aber ein nicht zu unterschätzendes Risiko bleibt beim Versand IMMER.

Ich bin zwar verrückt, aber nicht [mehr] so verrückt, dass ich hunderte Kilometer nur für eine handvoll Fische fahre - das Spritgeld ist in der Familienkasse besser aufgehoben, das Hobby ist auch so schon teuer genug.

Und wenn ich wieder einen bestimmten Fisch möchte...bequemer und sicherer geht es nicht.

Für die Akten:
L134 standen mit 35 Euro im Kurs, L66 gabs für 40 Euro.

Ciao
Ramon

EBI2k 30.08.2006 20:30

Hi,

Kritik werde ich an den geschädigten nicht auch noch üben. Das haben sie sich inzwischen genug anhören müssen...

Nur einen Tipp kann ich jedem geben: Qualität zahlt sich auch bei Welsen mehr aus als Quantität. Sowohl preislich als auch in der Größe des Tieres. Ich nehm lieber eine gesunde Nachzucht mit 3-4cm für 15-20 Euro, als einen kranken, adulten Wels für 20-25 Euro.

Naja, ne alte Indianerweißheit ist das zwar nicht, aber sollte jedem einleuchten. :ill:

Anscheinend gibts hier und da immer wieder Preisdiskussionen. Nur bin ich jene Diskussionen über den Preis gewohnt, die in eine andere Richtung gehen...

Grüße
Marc

Baron Ätzmolch 30.08.2006 20:39

Zitat:

Zitat von Depp
Jetzt wird hier ordentlich mit der Gewährleistungspflicht gewedelt ...in fett....na, dann mal los. Habt Ihr auch den Mumm, das durchzuziehen ? Also rechtlich ? Für 8x21,- Tacken ? Da wird sich der Anwalt bedanken für so einen Job....
Was willst Du denn dem Richter sagen, wenn er Dich fragt, ob die Tiere bei Übergabe in einem ordnungsgemäßen Zustand waren ???

Mahlzeit!

Ja, genau, das sind die Richtigen.

Die deutsche Justiz erstickt an einer Prozesslawine, losgetreten z.B. von Heinis (die sich meist "beschützt" fühlen durch ihre Rechtsschutzversicherung), die ihre eigenen Fehler gerne verschweigen und eigene Unzulänglichkeiten nicht eingestehen wollen, ohne die es nie soweit gekommen wäre.

Solche "Fälle" gehören nie und nimmer vor ein ordentliches Gericht. Wer unfähig ist, seine Geschäfte selbsttätig zu besorgen, der sollte es eben besser bleiben lassen. Außerdem gibt's in solchen "Fällen" genug außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten

Aber ich denke mal, der junge Mann, der sich hier mit der "Rechtslage" anscheinend so gut auszukennen scheint, dass er Gewährleistungspflichten zitiert, hat sich bestimmt vor dem Kauf auch über seine Pflichten als Käufer informiert, wie z.B. die AGBs seines Handelspartners gelesen, und auch seine sonstigen eigenen Pflichten als Handelspartner verinnerlicht, die in bestimmten Paragraphen des BGB und vor allem des HGB geregelt sind.

Nicht? - Ja sowas!
Naja, Hauptsache mal wieder ordentlich rumgetönt, erneut Sachen betreffend, von denen anscheinend wieder noch nichtmal die elementarsten Grundzüge bekannt zu sein scheinen.

Mahlzeit!

--Michael

Volker D. 30.08.2006 21:07

@ Michael

sicherlich hast du recht mit dem was du sagst.

Nur auf der einen Seite wird der Verkäufer geschützt, auf der anderen der Käufer.

Meiner Meinung nach ist es doch mehr als bewiesen das die Fa. Kaufmann mehr als bescheisst(und ich warte druff das dem einer mal den Sack über den Kopp zieht und draufhaut, dauert wohl nicht mehr lange)

Ich habe noch mehr Hintergrundwissen als der Firma lieb ist und werde es nicht öffentlich machen aus rechtlichen Gründen.


Nu eins kann ich mit Sicherheit sagen, der Olli sitzt vorm Bildschirm und lacht sich kaputt vor dem Szenario hier.

Und die Preisliste hinkt wirklich, weil zuviele Parameter darein spielen wovon manch keiner Ahnung hat.

L-ko 31.08.2006 05:11

Hallo,

@Michael
Zitat:

Zitat von Baron Ätzmolch
..., wie z.B. die AGBs seines Handelspartners gelesen, und auch seine sonstigen eigenen Pflichten als Handelspartner verinnerlicht, die in bestimmten Paragraphen des BGB und vor allem des HGB geregelt sind....

... nochmal: AGB können kein geltendes Recht brechen und dann lies mal bitte nach, welche Handelsgeschäfte im HGB geregelt sind. Pierre und ? sind meines Wissens Privatpersonen.

@D.
Du willst wohl wirklich Blut sehen. :evil:

@all
Meiner Meinung nach sollten die Beteiligten das unter sich regeln. Unser Gerichte haben Wichtigeres zu tun.
Es sollte klar sein, dass das Prozessrisiko grundsätzlich auf beiden Seiten liegt, eine RS-Versicherung höchstens das Kostenrisiko begrenzt (Selbstbeteiligung).

Beste Grüße
Elko

Nachti 31.08.2006 05:53

Moin erstmal.

Wenn ich mir die Preise so anschaue seid ihr ja noch recht gut bedient.
Bei einem unserer Dealer hier sind die Preise mittlerweile so hoch das ich sogar genötigt war etwa 120 km zu fahren um mir die Welse von Privat zu holen.
Einige Daten:
L134, Liefertermin etwa 2-3 Monate :confused: und Preis pro Tier 45 €
L333, Liefertermin Sofort :esa: aber Preis pro Tier immernoch stolze 35 €
Die Größe der Tiere beträgt etwa 4-5 cm

Da ich nun eine kleinere Gruppe von 5 L134 haben wollte und ich nun 15 € pro Tier bezahlt habe kann ich wirklich nur dafür pledieren:

Züchtet lieber selbst in kleinem Stil und versucht selbst zu verkaufen/tauschen. So könnte man vielleicht die gierigen Händler(nicht alle) umgehen.

Bis denne Torsten

DiggaTs 31.08.2006 07:11

@Baron Ätzmolch

wer tönt hier rum ... wer benimmt sich wie am Stammtisch mit 20 Bier im ranzen ...
und wenn es nicht nur solche typen wie dich gäbe würde es solche händler nicht geben. (Nicht vom Kaufen sondern von der Haltung gegenüber Tierschutz usw) Und für was denn sonst sind denn unsere Gerichte zuständig.



nix für ungut
greetz:esa:

Baron Ätzmolch 31.08.2006 07:26

Zitat:

Zitat von L-ko
... nochmal: AGB können kein geltendes Recht brechen

Mahlzeit!

Nochmal: Der Kunde schließt durch Kauf einer Ware einen Kaufvertrag ab.
AGB sind (vorformulierte) Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Wenn du kaufst, sind AGB ein Bestandteil dieses Vertrages.
Das ist zumindest auch geltendes Recht.

Ich bin kein Rechtsverdreher, aber du weißt doch überhaupt nicht, ob die "Gewährleistung", wie sie hier im Raum steht (für neu hergestellte Sachen) immer und überhaupt hier gilt.
Bei (Groß-)Tierkauf gibt es soweit ich weiß nur eine sog. Gewährfrist, und es gibt vertragliche Ausschlussklauseln für Gewährleistung. Und Tiere werden auf jeden Fall auch als gebrauchte Sache angesehen.

Ich hör' dich immer auch nur reden.
Jetz' zeig' mir doch bitte mal den entsprechenden Paragraphen in irgendeinem Gesetz, der dem Kunden bei Zierfischkauf ein 2-jähriges Gewährleistungsrecht einräumt.
Das willste mir doch die ganze Zeit erzählen.

--Michael

ww-diskus 31.08.2006 07:29

Hallo ganz meine Meinung,
Qualität hat nunmal seinen Preis,
wer damit nicht klar kommt sollte sich'n paar Guppys kaufen.

Walla 31.08.2006 07:30

Hallöchen Leute,

langsam bekomme ich die Krise, wenn ich mir so die Beiträge anschaue. Da wird so einiges verwechselt und obendrein noch hineininterpretiert.

Zur Sache: Gewährleistung und Garantie sollte man nicht vertauschen, denn es handelt sich hier um total verschiedene Sachen. Auch sollte man nicht alles einfach ungeprüft übernehmen. Auf Fische kann kein Mensch Garantie geben, eigentlich auf gar keine Tiere. Und wer das vor Gericht ausfechten möchte, sollte vorher mal berechnen, was ihm das außer Kosten einbringt.

Und wenn ich dann lese, dass man sich immer wieder nach einem Kauf von Lebewesen um die Belange der Tiere kümmert und erst dann anfängt sich Wissen darüber anzueignen, den stelle ich in die Gruppe der Tierquäler. Mag sich hart anhören, aber ich denke, dass ich da Recht habe. Selbst wer sich Fische zusenden lässt, muss die Erfahrung machen, dass bei Übergabe an den Transporteur die Verantwortung an den Bezieher übergeht.

Der anfängliche Beitrag von Daniel ist ganz gut, denn er zeigt eine Zusammenfassung von verschiedenen Beiträgen auf.

Moral: Wer sich Tiere jedweder Art anschafft, bürdet sich selbst Verantwortung auf. Das sollte jeder berücksichtigen. Und nicht immer lamentieren, denn die Fehler hat man selbst gemacht.

Ansonsten kann ich die Familie Mele empfehlen. Hier wird man überaus nett und freundlich bedient und im Preis ist meist auch noch was machbar.

Liebe Grüße
Wulf

Energy 31.08.2006 08:47

@Michael

hier extra für dich, auch wenn ich nicht glaube das es dir hilft.

Denn, wie Wulf schon schreibt:

Wer lesen kann ist nur klar im Vorteil, wenn er das Geschriebene versteht!



https://www.vetmed.uni-muenchen.de/m...forensik2.html

Joern 31.08.2006 09:01

Na,

dann lassen wir den thread am besten mal einschlafen und in ein oder zwei Jahren gibtst Du mal Bescheid, wie der Prozess ausgegangen ist.
Oder ob dem Verkäufer die "Lizenz" zum Tierverkauf entzogen wurde.

Das interessiert mich auch. Alles Palaber dazu interessiert weniger....

Baron Ätzmolch 31.08.2006 13:30

Zitat:

Zitat von Energy
hier extra für dich, auch wenn ich nicht glaube das es dir hilft.

Denn, wie Wulf schon schreibt:

Wer lesen kann ist nur klar im Vorteil, wenn er das Geschriebene versteht!

Mahlzeit!

Na, hoffentlich kannste lesen und verstehst es auch, denn die Grundlage des von dir Zitierten und von mir hier Wiederholten stammt aus dem BGB §442 (da guckste vielleicht auch mal nach):

>>Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn der Käufer bei Vertragsschluss einen Mangel kennt oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Was bei einem Tierkauf in diesem Zusammenhang als grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist, kann nicht generell beantwortet werden, sondern hängt auch vom Umfang der beim Käufer vorauszusetzenden Sachkenntnis ab.<<

So! Und dananch ist es grob fahrlässig von dir, offensichtliche Todeskandidaten zu kaufen. Und das war ganz klar gegeben, sieht man (du natürlich nicht) an den Fotos der Tiere.
Und was man noch sieht ist, dass deine Sachkenntnis in diesem Falle als nicht vorhanden anzusehen ist, denn die waren ja alle "top fit", nicht wahr?
Und Mängel erst dann anzuzeigen, wenn die Tiere schon tot sind, ist vielleicht auch grob fahrlässig. Da denkste nachher vielleicht auch mal 'n bisschen drüber nach.

Ich sach ja, nur nicht die Schuld bei sich selbst vermuten wollen und eigene Versäumnisse eingestehen, aber die Absicht haben zu prozessieren. .
Viel Spaß beim Beweisen deiner Sachkenntnis und dass du nicht grob fahrlässig gehandelt hast.

--Michael

Coeke 31.08.2006 14:26

Moin,

wer weiterliest erkennt auch, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) Gewährleistung ausschließen können. Im Tierhandel wohl meist üblich.

Das mal zu den Anmerkungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen das Zigtausende von Tierhändlern unzulässige AGB anhängen.

Gruß,
Corina

schnubel 31.08.2006 14:54

Hi Corina,

da wäre ich mir nicht so sicher - die wenigsten AGB wurden von einem Anwalt gestrickt. Nicht wenige "Juristen" haben sich darauf spezialisiert massenweise Abmahnungen zu versenden, weil z.B. Preisauszeichnung nicht korrekt ist oder unzulässige Klauseln (Salvatorische, z.B.) verwendet werden.

Es geht sogar so weit, dass unverständlich verfasste AGB abmahnfähig sind, oder solche, bei denen der Kunde schlechter gestellt wird, als ihn das BGB stellt.

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen: Selbst die vorformulierte (!!!!) Widerrufsregelung im Rahmen des Fernabsatzgesetzes des Bundesjustizministeriums entspricht nicht den eigenen Vorgaben.

Hier besteht alles andere als Rechtssicherheit und selbst vor Gericht kann der Ausgang eines Streitfalls selten vorhergesagt werden.

Wie man sich allerdings wegen einer solchen Lapalie ernsthaft mit juristischen Schritten anfreunden kann, das ist mir unverständlich. Solange auch nur ein _wirklich_ Krimineller mangels Gerichtsterminen auf seinen Prozess wartet, hat so ein Kindergebrutstag vorm Kadi doch nichts verloren,oder ?

Die einzigen Gewinner sind die Anwälte und weil "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Paar Schuhe sind, ist so ein Gerichtsurteil wie Münze werfen.

In diesem Sinne

Ciao
Ramon

PS: Mit der Gewährleistung ist das sowieso so eine Sache, weil der Verbraucher nach 6 Monaten erstmal nachweisen muss, dass der Fehler schon beim Kauf als versteckter Mangel vorgelegen hat - bei einem Lebewesen ein denkbar schwieriges Unterfangen und schon bei einem Walkman nicht leicht...

Coeke 31.08.2006 15:21

Hi Ramon,

ich meinte schon den Zusatz der Gewährleistungen für lebende Tiere in den AGB. Auch namhafte, riesige Firmen garantieren in den AGB nur für die lebende Ankunft der Tiere und Reklamationen werden sofort, bzw. nach spätenstens zwei Tagen akzeptiert. Ehrlich gesagt ist es anders sonst auch fast nicht möglich solche Geschäfte zu machen.

Das es schwarze Schafe gibt, die diese "Nische" nutzen um schlecht konditionierte Tiere zu verscherbeln, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Ausser das ich ich in diesem Fall eine Anzeige für eine nicht eingegangene Gewährleistung für überflüssig und auch juristisch sehr wackelig halte, kann natürlich eine Anzeige beim Veterinäramt von möglichst vielen Geschädigten erfolgen. Das bringt dann nur die eigenen Penunzen nicht zurück und deshalb hat keiner Lust sich den Stress ans Bein zu binden. Ist m. E. aber die einzige Möglichkeit vielen Fischen das Leben zu retten, weil es eben auch immer wieder diese "naiven" Käufer gibt, die erst schreien, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Gruß,
Corina

Volker D. 31.08.2006 15:37

Zitat:

Zitat von Coeke

Ausser das ich ich in diesem Fall eine Anzeige für eine nicht eingegangene Gewährleistung für überflüssig und auch juristisch sehr wackelig halte, kann natürlich eine Anzeige beim Veterinäramt von möglichst vielen Geschädigten erfolgen.

Hi Corina

Das Problem aber hier bei ist, das sich der Veterinär die Anlage und die dort vorhandenen Tiere anschaut.
Und das nur ab und zu mal. Regelmässig, unregelmässig.

Da der Kollege aber die Tiere erst kauft wenn genug Bestellungen da sind und er den besten EK Preis bekommt(natürlich haben alle Kunden Vorauskasse geleistet, deshalb diese Wartezeit und Vertröstungen, von wegen Quarantäne) ist da für den Veterinär nichts zu sehen.
Und wenn auch, er tritt als Großhändler auf und sagt dann eben das diese Tiere unter Quarantäne sind.
Der Veterinär geht und dann kann er die Tiere getrost eintüten und abgeben.

L-ko 31.08.2006 16:00

Hi,

@Michael
Zitat:

Zitat von Baron Ätzmolch
... hängt auch vom Umfang der beim Käufer vorauszusetzenden Sachkenntnis ab.<<
So! Und dananch ist es grob fahrlässig von dir, offensichtliche Todeskandidaten zu kaufen. Und das war ganz klar gegeben, sieht man (du natürlich nicht) an den Fotos der Tiere.
Und was man noch sieht ist, dass deine Sachkenntnis in diesem Falle als nicht vorhanden anzusehen ist, denn die waren ja alle "top fit", nicht wahr?
Und Mängel erst dann anzuzeigen, wenn die Tiere schon tot sind, ist vielleicht auch grob fahrlässig. Da denkste nachher vielleicht auch mal 'n bisschen drüber nach.

... das ist Deine Interpretation und steht dort nicht! Insbesondere kann man von den beiden nicht die Kenntnis erwarten, die man von einem Fachhändler bzw. jahrelangem Welshalter/-züchter erwarten kann. Und nicht vergessen: die Beweispflicht liegt beim Händler.
Halt Prozessrisiko - muss jeder selber wissen.

@Corina
Zitat:

Zitat von Coeke
Für Käufe, die nicht unter das Kriterium des Verbrauchsgüterkaufs (von Unternehmer an Verbraucher fallen), also für wohl die allermeisten Käufe von landwirtschaftlichen Nutztieren, gelten andere Bestimmungen. Hier sind innerhalb der Grenzen der Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) Vereinbarungen in weitem Umfang (z. B. Haftungsausschluss) möglich.

...

Beste Grüße
Elko

Baron Ätzmolch 31.08.2006 17:12

Zitat:

Zitat von L-ko
... das ist Deine Interpretation und steht dort nicht! Insbesondere kann man von den beiden nicht die Kenntnis erwarten, die man von einem Fachhändler bzw. jahrelangem Welshalter/-züchter erwarten kann.

Mahlzeit!

Ach nee? Und warum nicht?

Ich und du und jeder andere würde keine zu Tode abgemagerte Katze, Meerschweinchen, Hamster oder was weiß ich noch kaufen (um mal bei Heimtieren, was Zierfische ja wohl auch sind, und nicht Nutztieren zu bleiben), um dann NACH deren vorhersehbaren Tod auf einmal Mängel geltend machen zu wollen.
Jetz' erklär' mir doch bitte mal, was (und warum das) bei Zierfischen anders sein soll.

Und wenn trotzdem gekauft wird, dann ist der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes dem Käufer bekannt (denn der Mangel ist nunmal offensichtlich). Und der Verkäufer hat folgerichtig noch nichtmal irgendwas "arglistig verschwiegen".
Und was ist dann mit § 442 BGB? - Dann ist der Verkäufer von der Gewährleistung befreit.

Zitat:

Halt Prozessrisiko - muss jeder selber wissen.
Eben!
Und jeder, der's in einem Fall wie diesem hier zu einem Prozess kommen lässt, ist in erheblichem Maße von der Muffe gepufft (meine ganz persönliche Überzeugung).

Und zu dem Rechtsgeschäft, was der Kauf nunmal darstellt, und den entsprechenden Regelungen in den AGB, die Teil des Kaufvertrages sind, haste immer noch nix gesagt. Ist das kein geltendes Recht? Und also alles null und nichtig, was da so drin steht, wenn's um solche Sachen geht?
So hab' ich dich bis jetzt jedenfalls verstanden. Belegen konnste das bisher aber trotzdem auch noch nicht.

Und warum zum Geier gibt's in diesem Forum nicht einen ausgebildeten Rechtsverdreher, der sich genau mit dem Krempel auskennt und hier mal eindeutig sagt, was Sache ist (sofern das überhaupt möglich ist).

--Michael

Energy 31.08.2006 17:30

Die AGB wird in unserem Fall eh nicht zur Geltung kommen.

Warum?

Ganz einfach!!!!! Wir haben über meine-fischbörse.de mit dem Händler Kontakt aufgenommen und den Rest per Telefon geklärt.

Weder sind wir auf seiner Page gewesen, noch hat er uns seine AGB mitgeteilt und das hätte er machen müssen damit sie gelten.

Volker D. 31.08.2006 17:34

Zitat:

Zitat von Energy
Die AGB wird in unserem Fall eh nicht zur Geltung kommen.

Warum?

Ganz einfach!!!!! Wir haben über meine-fischbörse.de mit dem Händler Kontakt aufgenommen und den Rest per Telefon geklärt.

Weder sind wir auf seiner Page gewesen, noch hat er uns seine AGB mitgeteilt und das hätte er machen müssen damit sie gelten.


Upps

Und woher weisst du das er eine HP hat? *g*

tztz dumm gelaufen

Aber, da in seinen AGBs als Gerichtsstand Nottulm angegeben ist und er dort nicht mehr wohnt, gelten die dann noch. Da würde ich doch glatt.....

Energy 31.08.2006 17:35

Die habe wir einen Tag später unter Achtung bei Wels-Diskus gefunden:bae:

Volker D. 31.08.2006 17:48

Da kannste mir ein :bae: wie du willst, beweis das mal.

Die Sache wurde nun schon mehrmals hier vom Baron erläutert.

Du/Ihr seit in der Beweispflicht als Kläger und da habt ihr schlechte Karten.

Mach was du willst, jammer hier nicht rum, sondern tu was.

Das Ergebnis kannste uns hier mittteilen oder bleiben lassen.

Denn wenn hier einer in diesem Sinne seine Zeit vergeudet ohne sich wirklich mal Sachkundig zu machen, egal in welcher Hinsicht, hats nun mal nicht besser verdient und sollte die Angelegenheit unter Dummheit schützt vor Strafe nicht verbuchen.
Aus Fehlern sollte man lernen, die kosten Geld und ich glaube hoffentlich nur einmal.
So war es mal bei mir und andere sind da auch schon durch.

Energy 31.08.2006 17:56

Werden es euch berichten:ce:

Ps. Sind nicht in Beweispflicht, da wir Privatleute sind.

Aber egal, es bringt ja eh nichts hier zu streiten, wie du schon gesagt hast Olli sitzt zu Hause und lacht sich einen ab.

mike184 31.08.2006 18:02

Zitat:

Zitat von Energy

Hi!

Schöner Link. Aber man sollte die Seite auch zuende lesen.
Weiter unten heißt es(Zitat):

Streit um einen verstorbenen Papagei
Streit gab es zwischen zwei Papageienhaltern über einen verkauften Ara, der kurze Zeit nach Abschluss des Kaufvertrages an einer Infektion verendete. Der Verkäufer berief sich auf den schriftlichen Kaufvertrag, in dem eine Gewährleistung ausgeschlossen ist, und erhielt vor Gericht auch Recht. Sieht der Kaufvertrag nämlich einen Gewährleistungsausschluss dergestalt vor, dass der Verkäufer für äußerlich nicht erkennbare Schäden sowie für Infektionen nicht haftet, so ist diese Haftungsbeschränkung zulässig und wirksam. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Verkäufer nicht arglistig handelt. Arglist würde dann vorliegen, wenn dem Verkäufer die Infektion bekannt gewesen wäre. Da dies hier aber nicht der Fall war, blieb der Käufer auf seinem Schaden sitzen.
Amtsgericht Dillenburg, Az.: 5 C 268/98

Ein Händler verkauft im Rahmen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die rechtskräftiger Bestandteil des Kaufvertrags sind, wenn sie nicht gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. Arglistigkeit muß man ihm nachweisen können. Ebenso, daß die AGB´s nicht Bestandteil des Kaufvertrags sind. Wenn ich beim Zoohändler einen Fisch kaufe, erkenne ich die auch mit dem Kauf an, ob ich sie gelesen habe oder nicht. Ein Prozess würde ausgehen wie das Hornbacher Schießen. Bereits in der ersten Instanz liegen die Verfahrenskosten(inkl. Anwaltskosten) weit über dem Streitwert. Wenn es dann noch um Gutachten und Gegengutachten geht, z.B. ob der Fisch wirklich abgemagert war und woran er denn nun wirklich verstorben ist, geht es gleich richtig ins Geld.
Es ist jetzt keinesfalls so, daß ich solche Händler in Schutz nehmen will. Ich fände es gut, wenn ein solcher Händler mal eins draufkriegt. Aber juristisch sehe ich da schwarz.
Ansonsten muß ich Michael recht geben. Ich selbst habe 4 hübsche und gesunde adulte L134 in einem Becken schwimmen. Ich habe sie alle hier im Forum gekauft. O.K., für 15.- € waren sie nicht zu haben und ein paar Kilometerchen mußte ich auch fahren. Aber dafür sind sie fit. Ich hatte mich gründlich informiert und beschlossen, lieber ein wenig länger zu warten, bis es passt und auf verdächtig günstige Direktimporteure oder Händler zu verzichten.

L-ko 31.08.2006 18:13

Hallo Michael,

Zitat:

Zitat von Baron Ätzmolch
Ach nee? Und warum nicht?

... weil man ganz einfach in 2 Monaten "Wels-Zeit" nicht die Kenntnis erwarten kann als nach 2 Jahren.
Weiterhin ist im Prozessfall dieser Fakt durch den Richter zu würdigen. Wie - ist bezogen auf den Richter subjektiv - bezogen auf die Prozessbeteiligten Prozessrisiko. Sicher ist nur, dass Du und ich wohl hier wesentlich schlechter wegkommen dürften als Pierre und ? (sorry - ich hab den Namen immer noch nicht im Kopf).

Zitat:

Zitat von Baron Ätzmolch
denn der Mangel ist nunmal offensichtlich ... § 442 BGB

... der würde voraussetzen, dass die beiden wissen mussten, dass Hungerhaken Todeskandidaten sind. Nur weil Du es weißt, müssen die beiden es nicht wissen und es ist mit Sicherheit auch keine Allgemeinbildung. Ich bin mir aber auch sicher, dass sie es nicht wussten. Im Übrigen sind die beiden diesbezüglich nicht beweispflichtig.

Zitat:

Zitat von Baron Ätzmolch
... AGB, die Teil des Kaufvertrages sind, haste immer noch nix gesagt.

Was willst Du denn noch hören? AGBs können nur den Teil eines Rechstgeschäfts regeln, der nicht andersweitig rechtlich geregelt ist bzw. wo Ausnahmen zugelassen sind. Das Thema Gewährleistung ist rechtlich geregel, Ausnahmen sind beim Handel gewerblicher Händler / Privatperson unzulässig.
Das ging auch (zumindest indirekt) aus dem letzten Link von Pierre hervor. Insofern werde ich jetzt nicht die Paragrafen raussuchen.

Zitat:

Zitat von Baron Ätzmolch
Und warum zum Geier gibt's in diesem Forum nicht einen ausgebildeten Rechtsverdreher, der sich genau mit dem Krempel auskennt und hier mal eindeutig sagt, was Sache ist (sofern das überhaupt möglich ist).

Wird's wohl geben, aber da gibt's (noch?) so ein Gesetz...

Wie gesagt, ich denke solche Sachen sollte man untereinander klären. I. d. S. habe ich mich von Anfang an Pierre gegenüber geäußert. Aber letztlich muss jeder selber wissen was er macht und morgen haben die zwei ja nochmal 'nen "Gütetermin".

Beste Grüße
Elko

L-ko 31.08.2006 18:24

Hallo,

@Mike
... interessantes Urteil - ist es aber genau der Fall?
Geht es um AGB vs. Gewährleistung?
Ist es vielleicht ein Verkauf Privat / Privat? (was ich ganz stark annehme)
...

@Volker, @Pierre
"Du/Ihr seit in der Beweispflicht als Kläger und da habt ihr schlechte Karten."
"Sind nicht in Beweispflicht, da wir Privatleute sind."

Nö - es geht um die Gewährleistung während der ersten 6 Monate, daher liegt die Beweispflicht beim Verkäufer. Bei z. B. arglistiger Täuschung wäre die Beweislage hier auf Seiten des Klägers.

Beste Grüße
Elko

Volker D. 31.08.2006 18:33

@ Elko

Beim Importeur sind Verluste innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen, danach haste verloren.
Warum sollte ein Verkäufer das auf 6 Monate dehnen?

Was kann innerhalb von 6 Monaten passieren?

Stromausfall, Überfütterung(Nitritanstieg), andere Sachen die Krankheiten bervorrufen die der Verkäufer nicht beeinflussen kann.

Wer klagt ist IMMER in der Beweispflicht.

Das ist nun mal so.

Energy 31.08.2006 18:40

@Motoro das stimmt nicht, aber auch egal!!!

Wir werden es ja am Ende sehen

L-ko 31.08.2006 18:46

Hallo Volker,

auch wenn Du das noch so groß schreibst .. es ist falsch.
I. A. liegt die Beweispflicht beim Kläger. Es gibt aber auch Ausnahmereglungen in denen die Beweislastumkehr gesetzlich festgelegt ist. Gewährleistung während der ersten 6 Monate ist eine solche.

An wen verkauft denn der Importeur? ... Gilt da vielleicht das von Michael schon erwähnte HGB?

Beste Grüße
Elko


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