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Hi Nicky,
ich war auch ohne Kinder Haftpflichtversichert. Mit Kinder, derer habe ich zwei, natürlich wohlerzogen, lamm und fromm *g* wurde die Prämie kaum höher. Hm, da fällt mir ein, das ich die Privathaftpflicht mit der Hilfe meiner Knirpse auch schon genutzt habe. Da habe ich eine Rechnung einreichen müssen, dass mir fast schlecht wurde. Aber der Vermieter kannte den Glaser. Naja! Mir egal... solange alle fröhlich sind! Gruß, Corina |
Hallo,
ohne ein Loblied auf die Versicherungen singen zu wollen, die haben auch ihre Schattenseiten, werden sie sicherlich oft genug besch... . Wenn ich diese Leutchen höre, kann ich nur sagen sie sollen sich bei der nächsten Prämienerhöhung nicht beschweren. (Auch wenn ich im IT-Bereich einer Versicherung arbeite, ist es nicht mein Ding die Leute deswegen anzuzeigen.) Also ich habe heute morgen schon mal 'rumtelefoniert: hinsichtlich der Zuständigkeit der einzelnen Versicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) wurde mir nochmal bestätig, was ich oben schon schieb. Einzig strittig ist noch die Frage der Haftungsgrundlage für den AQ-Wasserschaden beim Nachbarn. Diesbezüglich werde ich später mich noch mit einem Juristen aus der Schadenabteilung in Verbindung setzen. (Leider noch keiner da.) @Motoro Also es gibt Versicherungsbedingungen, die generell gegen das Risiko Wasser versichern, die dabei lt. deren Definition AQ-Wasser nicht ausschließen. Bei diesen muss man dann aber auch kein AQ einschließen, wenn man eins hat. Soweit ich weiß, handelt es sich hier vornehmlich um ältere Verträge. In anderen Verträgen wird lt. Definition AQ-Wasser ausgeschlossen (zumeist neuere Verträge) und dann muss, um das AQ zu versichern, auch das AQ zumindest per Klausel eingeschlossen werden. (Die jeweilige Definition findet sich in den Versicherungsbedingungen.) Also bei Rohrbruch ist das Risiko Leitungswasser, beim AQ-Wasser nicht (und wird bei der 2. Art Verträge auch nicht als solches behandelt). Hochwasser fällt in die Kategorie Elementarschäden. Bei älteren Verträgen ist es oft noch drine - insbesondere bei denen, die die Allianz von der ehemals staatlichen Versicherung der DDR übernommen hat, bei neueren nicht "automatisch". Beste Grüße (nachher mehr) Elko |
Hallo,
... doch eher als erwartet Also nach Auskunft durch einen unserer Juristen sinngemäß: Die Privathaftpflicht hat den Schaden für den Wasserschaden des Nachbarn zu zahlen - auch wenn nur eine Silikonnaht aufgeht, da das AQ im Verantwortungsbereich des AQ-Besitzers liegt. Es ist möglich, wenn es die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung des Nachbarn hergeben, dass diese zunächst den Schaden reguliert, sich jedoch dann das Geld vom Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurückholt. Nachtrag von mir: Die Haftung für Schäden durch das AQ kann man durchaus mit der bei Fahrzeugen bekannten Betriebsgefahr vergleichen. Beste Grüße Elko |
Hallo Elko,
danke, Zitat:
Ich werde aber trotzdem mit meinem Versicherer sprechen, nur der ist jetzt gerade im Urlaub :smk: @Corina Ja, ja....die lieben kleinen, meine drei sind selbstmurmelnd auch wohlerzogen und lammfromm...... (wenn sie schlafen)*ggg* Liebe Grüße Nicky |
Mahlzeit Elko
Ich kann nur so berichten wie ich es erlebt habe, die Wasserschäden die ich verursacht habe, bzw. als Geschädigter hatte wurden so reguliert wie ich es schon beschrieb und genau diese Informationen stammen von meiner Versicherung. Mein Private Haftpflicht hat nie was bezahlt. Mein Nachbar hatte keine Versicherung und trotzdem wurde der Schaden bezahlt. mfg |
Hallo,
@Nicky ... nicht zu danken - mich hat ja auch interessiert, was mit der Silikonnaht ist. @motoro Was ich beschrieben habe, bezieht sich immer auf den Standardfall - Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich hatte auch schon eine: dabei hat mir meine Hausratversicherung einen Diebstahlschaden auf Kulanzbasis ersetzt, der erstens nicht lt. Versicherungsbedingungen gedeckt war und zweites wollte ich auch nur eine Bestätigung haben, dass sie den Schaden nicht übernimmt - weil die Verantwortung für das Ding beim Schulamt lag und die gerade auf Grund der Schadenersatzforderung munter werden sollte. Beste Grüße Elko |
Hab mal ein bisschen gegoogelt
Die Hausrat ersetzt erstmal den Schaden(dem Nachbarn)zum Neupreis oder Wiederbeschaffungswert, wenn der Verursacher eine Haftpflicht hat, haben wohl einige Versicherungen ein Abkommen, das ein Teil übernommen wird. Die Haftpflicht übernimmt nur den Zeitwert. Alle alle mit dem Gebäude festverbundenen Schäden übernimmt die Gebäudeversicherung, ob da was von der anderen übernommen wird entzieht sich meiner Kenntnis mfg |
Hallo Motoro,
was du da ansprichst sind Teilungsabkommen zwischen den Versicherern. Insbesondere sind - vielleicht sollte man auch schon eher sagen waren - solche bei Kraftfahrtversicherungen in. Z.B. Versicherungsnehmer/Schadenverursacher wird wegen der Kraftfahrthaftpflicht in Anspruch genommen, Anspruchsteller/Geschädigter hat Vollkasko: dann übernimmt diese Kasko in einem im Abkommen festgelegten Rahmen einen Teil des Schadens (um Mißverständnissen vorzubeugen: ohne Höherstufung des Kasko-Schadenfreiheitsrabattes). Zu diesen Teilungsabkommen: - nicht alle Versicherer sind solchen Teilungsabkommen beigetreten, - immer mehr Versicherer treten aus diesen Teilungsabkommen aus, - sind diese Teilungsabkommen gegenüber den Anspruchstellern transparent (der Anspruchsteller bekommt normaler Weise davon nichts mit oder anders gesagt, die beteiligten Versicherer verrechnen das untereinander). Zurück zum Thema Hausrat/Privathaftpflicht: wenn wie o.g. die vorerst eingesprungene Hausratversicherung des Nachbarn nachträglich die Privathaftpflicht des Verursachers in Anspruch nimmt, hat das grundsätzlich nichts mit einem solchen Teilungsabkommen zu tun sondern ganz einfach mit der Schadenersatzpflicht lt. BGB. Die Haftpflicht übernimmt nur den Zeitwert ... stimmt, ggf. aber auch den Wiederbeschaffungswert. Ob die Hausrat die Differenz zwischen Zeit- und Neuwert übernimmt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ab. Mit der Gebäudeversicherung verhält es sich gegenüber der Privathaftpflicht analog zur Hausratversicherung. Von der Sache her sind nur andere Dinge (z.B. ein Haus) gegen andere (z.B. Sturm) oder gleiche (z.B. wenn eingeschlossen AQ-Wasser) Risiken versichert. Das Rechtsverhältnis der Parteien untereinander bezogen auf den Schadenfall ist gleich. Beste Grüße Elko |
Hi!
Zum vergleich: Was meinst du was eine komplette Kücheneinrichtung oder ein Bücherregal wiegen? Mein Vater hat ein mind. 7 Meter langes und 3.5 Meter hohes Bücherregal vollgestopft mit Büchern in einer Wohnung die BJ bestimmt vor 1925 war! Also da würde ich mir erst ab 2t+ Sorgen machen. mfg |
Zitat:
wenn die 50mm Estrichplatte halten, werden es die mindestens 12cm Betondecke wohl auch tun. Wenn Dein Mann Estrichleger gelernt hat, kann er ja auch die Belastung selbst ungefähr errechnen. Ich glaube mich an entsprechende Berufsschulstunden erinnern zu können. ;-) Ich nehm ja auch an, dass der Estrich an den Rändern ausgetrocknet ist und nicht mehr aufschüsselt. Wenn der da hohl liegen würde, wäre es schon etwas haarig. |
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