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barmann76 17.08.2005 18:05

Hallo

Zitat:

Zitat von L-KO

Es ist auch nicht unbedingt so, dass sich eine Haftpflichtversicherung wegen "grober Fahrlässigkeit" immer davon stehlen kann. Sie kann aber bei dem Verursacher Regreß nehmen, der aber oft von gesetzeswegen begrenzt ist.

Beste Grüße
Elko


Leider versuchen immer mehr Versicherungen eben das. Mode war es ja schon in der Vollkasko bei PKW und ich fürchte, dass auch die Haftpflichtversicherer versuchen werden, ihre Kosten zu senken.


Gruß Benny

L-ko 17.08.2005 18:27

Hallo Benny,

ich gehe mal davon aus, du beziehst deine Anmerkung auf das "Davonstehlen". Regreß bzgl. der Vollkasko geht ja nicht.

Wenn es so ist, kann ich dir nur Beipflichten und ich kann ehrlich nicht verstehen, dass unsere Gerichte dieses Treiben in dem Umfang mitmachen bzw. ich möchte sogar schon meinen unterstützen. Also wenn jemand sein Wagen volltrunken in Klumpen fährt, soll er ruhig auf dem Schaden sitzen bleiben. Inzwischen muss man aber auch bei Sekundenversagen befürchten, dass die Kasko nicht zahlt.

Beste Grüße
Elko

PS: @all: Sorry, ich weiß wir sind hier schon weit neben dem Thema.

barmann76 17.08.2005 18:33

Kurz off-Topic (sorry):

Hallo

Ja, bei der Vollkasko die Weigerung der Zahlung, bei der Haftpflicht Regress.
Es trifft halt immer die Kleinen :( War schon immer so und wird sich wohl nicht so bald ändern.


Gruß Benny

L-ko 17.08.2005 19:08

Hallo Motoro,

ist mir gerade noch aufgefallen
Zitat:

Zitat von Motoro
Gebäudeversicherung deckt Schäden ab die eben mit dem Haus verbunden sind.
Deswegen ist z. B. ein Glasversicherung nicht nötig für Fenster.

... dann sind die Fenster aber nur gegen die Risiken der Gebäudeversicherung versichert! Das würde ich zumindest bei meinem Wintergarten nicht riskieren wollen. (Z.B. bei schwachem Wind bricht ein Ast von einem eigenen Baum ab und zerschlägt ein paar Scheiben.)

Beste Grüße
Elko

elfivegas 17.08.2005 20:46

Hi Leute,

is ja irre wie sich der Fred entwickelt hat *gg*
Ja nu bin ich mir nun ganz sicher das ich meine Versicherung nochmal kontaktieren werde :lch:

Liebe Grüße Nicky

Volker D. 17.08.2005 20:51

Zitat:

Ja nu bin ich mir nun ganz sicher das ich meine Versicherung nochmal kontaktieren werde :lch:
Finde ich auch sinnig, denn die sollte es am besten wissen.

Wäre schön die Antwort hier zu lesen.

mfg

L-ko 17.08.2005 20:58

Hallo,

Zitat:

Zitat von Motoro
Hausratsschäden beim Nachbarn die Hausratsversicherung des Nachbarn, hat der keine hat er Pech.

Angenommen ist wohne in einer Mietwohnung, mein AQ läuft aus, der Hausrat meines Nachbarn wird dadurch beschädigt.
Dann soll die Hausratversicherung meines Nachbarn diesen Schaden bezahlen?
Hat mein Nachbar eine Hausratversicherung wo AQ-Wasser nicht "automatische" eingeschlossen ist, zahlt diese nicht, da derartige Hausratversicherungen nur das Risiko Leitungswasser umfassen. Dann müßte mein Nachbar also vorbeugend eine Versicherung für das Risiko Aquarium abschließen, obwohl er keins hat? - Ist wohl ein bischen komisch, zumal er normaler Weise nicht mal wissen muss, dass ich eins habe.

Beste Grüße
Elko

Coeke 17.08.2005 21:07

Nicky,

das reicht.

Die anderen sollten lieber mal die "gelben Seiten" zur Hand nehmen, dann würden auch die Versicherungsschäden weniger werden. *ggg*

Pfft, ich habe ausser meiner Krankenversicherung noch nie eine Versicherung in Anspruch genommen. Aber was hier palavert wird ist echt merkwürdig.

Es gibt so viel Präzidenzfälle, die machen sich die Versicherungen auch zu eigen. Zu Recht finde ich... denn was die beschissen werden (damit übrigens auch die Allgemeinheit) , geht auch nicht!

Gruß,
Corina

Volker D. 17.08.2005 21:39

Zitat:

Angenommen ist wohne in einer Mietwohnung, mein AQ läuft aus, der Hausrat meines Nachbarn wird dadurch beschädigt.
Dann soll die Hausratversicherung meines Nachbarn diesen Schaden bezahlen?
Ja, das tut sie ja auch bei einem Rohrbruch.

Zitat:

Hat mein Nachbar eine Hausratversicherung wo AQ-Wasser nicht "automatische" eingeschlossen ist, zahlt diese nicht, da derartige Hausratversicherungen nur das Risiko Leitungswasser umfassen. Dann müßte mein Nachbar also vorbeugend eine Versicherung für das Risiko Aquarium abschließen, obwohl er keins hat?
Nein, er muss sich nicht gegen Aquawasser versichern. Sein Hausrat ist durch Wasser geschützt.

Blödes Beispiel: Was ist denn bei Hochwasser?
Ich weiss, in hochwassergefährdeten Gebieten ist die Versicherung teurer oder man versichert gar nicht mehr.

Wasserschäden trägt die Hausrat, genauso wie bei Feuer , egal wo das herkommt.


Zitat:

So passiert bei mir, als besagter Zulaufschlauch vom Geschirrspüler abgesprungen ist. Witzig, meine Haftpflicht hat der Gebäudeversicherung eben diese Kosten erstattet.
Also hat die Gebäude erst bezahlt, wie die sich hinterher einigen soll dann egal sein.

Zitat:

Es gibt so viel Präzidenzfälle, die machen sich die Versicherungen auch zu eigen. Zu Recht finde ich... denn was die beschissen werden (damit übrigens auch die Allgemeinheit) , geht auch nicht!
Bin da deiner Meinung.

mfg

elfivegas 17.08.2005 21:49

Hi Corina,

das die Versicherungen auch genug *beschissen* werden gebe ich Dir Recht.
Aber ich hab meine Haftpflicht schon gebraucht, im Moment ist der 3. Schadensfall am laufen, leider.
Ich denke, vor allem wenn man Kinder hat, ist man mit einer Haftpflicht doch sehr gut beraten (nach meiner leidvollen Erfahrung).

Liebe Grüße Nicky

PS. sorry, wollt mich noch für all Eure Antworten bedanken :blm:


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