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BTW:
Kenn mich bei den Zwergbuntbarschen jetzt nicht so aus, also falls der "Tefe" Apistogramma jetzt nicht farblich, sondern eventuell durch körper- oder flossenbauliche Merkmale vom Standard Apistogramma agassizii abweichen sollte, dann isses halt keine Farbform, sondern eine andere Variante. Nicht dass mir vielleicht daraus jetzt noch irgendein Erbsenzähler einen Strick dreht... :hmm: |
Hi Walter,
wenn ein Ichtyolge das ganze untersucht hat, müsste diese Variante denn dann aber nicht A. agassizii tefensis o.ä. heißen? |
Nur, wenn er eine eigene Unterart beschrieben hätte...
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Zitat:
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Ansonsten natürlich Apistogramma agassizii var. "Tefe"
Wobei man nicht unbedingt Wissenschaftler sein muß, um eine Art oder Form o.ä. zu beschreiben. |
Zitat:
Na um eventuell zu ergründen, ob dieser Form ein eigener Artstatus zugestanden werden könnte. Durch Artbeschreibungen wird man als Wissenschaftler bekannt ;) Kommt dann natürlich auch wieder auf die Sichtweise des untersuchenden Menschen an, isser Lumper oder isser Splitter... (Bsp. für ersteres wäre welsmäßig z.B. Armbruster und für zweiteres Isbrücker). |
Hi Walti... Du konntest auch schon mal besser niedermachen. ...da bietet man mal ne Gelegenheit... *tzis*
Zitat:
Aber mir stellt sich nun wiederum die Frage nach dem Unterschied, bzw. der Definition einer UNTERART gegenüber einer Farbform oder Variante. Welche Bedingungen muß eine Unterart erfüllen? Was unterscheidet nun Ap. agassizii "Tefé" von einem Ap. agassizii tefensis oder so? :hmm: Gruß, Rolo |
Hi,
für eine Unterart muß es eine wissenschaftliche Beschreibung geben, mit denselben Regeln wie für eine Artbeschreibung. |
Zitat:
Du müßtest mich schon besser kennen. Auf einen, der eh schon am Boden liegt, tret ich doch nicht auch noch ein. Das ist schlechter Stil, das machen die ... ("eh schon wissen" ;) ). :bhä: |
Walti, ich bin Dir zeitlebens dankbar für die Gnade ;)
Du sollst ja nicht draufteten, wenn ich am Boden liege wie *ehschowissen*, aber daneben stehen und höhnisch lachen, hätte ich ja noch ertragen. Wie soll ich denn sowas nun noch reinen Gewissens nächstesmal bei Dir machen???? :bhä: Aber zurück.... Wenn der einzige Unterschied zwischen einer Variante und einer Unterart die Existenz einer Beschreibung sein sollte, wie definiert sich dann Dein Satz "Wenn die Artzugehörigkeit ... mit Sicherheit erwiesen worden wäre, würde dieser Fisch ja ... genannt werden " Etwa dann nur dadurch, ob es eine Beschreibung oder eine "einfache" Veröffentlichung ist? ... also ich kann mir jetzt nicht so recht vorstellen, daß "Variante" und "Unterart", die ja beide taxonomische Klassifizierungen sind, inhaltlich (also vom Fisch her) identisch sein sollen. Gruß, Rolo |
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