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@ Elko
Ich denke nicht. Sicherlich kann man wegen jedem Schi** klagen, nur wenn du keine Beweise hast das die Schuld nicht bei dir liegt, lacht dich jeder Richter aus. Wie ich schon oben gesagt habe, nach 5 Monaten gehen dir Tiere ein, des Händlers Schuld, ne, ich sage da, mit Sicherheit die des Halters. Und dann ERsatz haben wollen. Da willst du eine " Funktionsgarantie"? Bei Lebewesen als Ware ist es mit Sicherheit anders, frag mich aber nicht wie. 24-48 Stunden nach Kauf Ok, dann aber , naja shit happens. Das könnte man jetzt ellenlang fortsetzen, mit Diskussionen, aber da haben wir zu wenig Ahnung von. Vor Gericht gilt nur eins, Schwarz auf Weiss, mehrere Zeugen. Das musste ich auch mal schmerzlich, bzw. freudig erfahren. |
Zitat:
Schade eigentlich, dann muss ich halt die Paragraphen raussuchen, denn das von dir Geschilderte ist genau das, was hier strittig ist. Im BGB § 309 heißt es zwar hierzu: >>Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam [...] 8 b) eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen aa) die Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels insgesamt oder bezüglich einzelner Teile ausgeschlossen [...] werden.<< ... was meiner laienhaften Interpretation zufolge im Umkehrschluss nix anderes heißt, als dass das Geschilderte in Allegemeinen Geschäftsbedingungen WIRKSAM ist, wenn es sich NICHT um "neu hergestellte Sachen" handelt. Und ob Tiere nun rechtlich als "neue Sachen" oder "gebrauchte Sachen" angesehen werden, ist überhaupt nicht klar, wenn man mal 'n bisschen recherchiert. Guck dir doch mal die AGB der ganzen Läden an, die mit Tieren handeln, egal ob "Niedergelassene" oder Internethändler. Die wären alle mehr als naiv, sowas auf eigene Faust zu texten, ohne rechtliche Beratung / Rechtsbeistand. Bei kleinen Händlern könnt' man sich das noch vorstellen, aber die Riesen der Branche, Handelsketten etc. - No way! Warum machen die das dann also so wie sie's machen, in ihren AGB, wenn's doch ungültig ist? - Wäre doch Quatsch! --Michael |
Hallo Volker,
... ich habe die Rechtslage nach bestem Wissen dargestellt. Die Beweislastumkehr ist schon ganz wesentlich, weil derjenige, der nicht in der Beweispflicht ist, erstmal seinerseits keine Beweise erbringen muss. D.h. als der Verkäufer muss aussagekräftige Beweise erbringen, wenn nicht ... Wenn Beweise vorgebracht worden - analog oben: Die vorgebrachten Fakten sind durch den Richter zu würdigen. Wie - ist bezogen auf den Richter subjektiv - bezogen auf die Prozessbeteiligten Prozessrisiko. Beste Grüße Elko |
Hi Volker,
bei Mord, Totschlag und ähnlich dilettantischer Delikte ist die Beweislage tatsächlich auf Seiten des Klägers. Hier geht es aber um einen Fall der die deutschen Gerichte wirklich beschäftigen wird. (Naja, die Meisten hier würden den in Erbsensuppe rühren damit Bewegung entsteht) :hrh: Ich hoffe, das die Geschädigten im Zuge der Kulanz zu ihrem persönlich gefühlten Recht kommen, rein juristisch sehe ich da kaum eine Möglichkeit. (Habe mich mal von Paragraph zu Paragraph gewühlt. [die Links kann ich gar nicht alle aufführen]) Es wäre schon eine schlimme Sache, wenn man "Schmerzensgeld" an sich selber zahlen muss. Aber manchmal ist Dummheit die Schuld und da liegt die Beweislast, mit Zeugen, klar auf der Seite des Käufers. *gg* Fazit aus diesem Thread sollte doch sein sich nie irgendwie Fische in Massen von Unbekannten schicken lassen und nicht welche Rechte ich habe, wenn es daneben geht. Arme Fische Gruß, Corina |
Hallo Michael,
Zitat:
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Wie es sich bei "gebrauchten" Tieren verhält, werd' ich mal recherchieren. Sollte sich da nichts finden ... hängt das davon ab, welcher Meinung sich der Richter anschließt - also Prozessrisiko. Beste Grüße Elko |
Zitat:
Und wenn dieser und ähnliche Threads der letzten zwei Tagen für nix anderes gesorgt haben sollten, dann doch wenigstens dafür, dass hier endlich mal wieder richtig Leben in der Boutique ist. Seit der "Rote Hexen Hybriden" Diskussion vor - was? 2 Jahren? - hat's doch hier keine ordentlichen und leidenschaftlich geführte Diskussionen mehr gegeben. Lieber ab und zu mal recht gestritten als ständig eingeschlafene Füße, IMHO. --Michael Arme Fische indeed! |
Hey,
bei der Gelegenheit fällt mir gerade ein. (Na gut, habe ich nebenbei in einem anderen Fall gelesen.) Kann man den Verkäufer des mutmaßlich schlechten Frostfutters (hier: heute oder gestern mit den krepierten L 260) nicht dann auch gleich auf Schadensersatz mitanklagen? Oder wie schaut es aus, wenn ich einen neuen unerkennbar evtl. kranken Fisch zu meinem alten Fischbestand setze und der krepiert, nur der neu gekaufte Fisch erfreut sich bester Gesundheit? Tierhaltung ist ab Kauf immer ein einzukalkulierendes (finanzielles) Risiko. Da ist auch, oder gerade der Endverbraucher gar nicht sooooooooo zu schützen. Wieviel Gesetze muss es noch geben bevor sich ein (angehender) Tierhalter bewusst ist, was er macht/machen will! Übrigens Tierschutzgesetze gelten auch für Privatleute. Da berufe ich mich nicht auf Paragraphen, sondern auf ein normal reduziertes Rechtempfinden. Kurz gesagt, ich habe nicht nur Rechte, ich habe auch Pflichten um dem BGB nicht zu dicht auf die Pelle zu rücken. Gruß, Corina |
Zitat:
Wenn ich die aktuellen Nachrichten so verfolge, dann kannste in Zeiten wie diesen anscheinend noch froh sein, wenn nur deine Fische an schlechtem Futter krepieren, und nicht du selbst, falls du nämlich verkeimtes Dönerfleisch gefuttert hast, dessen Haltbarkeit schon seit mindestens 4 Jahren abgelaufen war und darüber hinaus auch noch zum Teil aus sogenanntem Schweine-Stichfleisch hergestellt wurde, was sowieso nicht zum menschlichen Verzehr geeignet bzw. zugelassen ist (und Schweinefleisch überhaupt in Döner nix zu suchen hat). Und was sind da mal wieder die Ursachen/Hintergründe? Ein ruinöser Preiskampf an den Dönerbuden mit Preisen von z.T. 1,50 € (und weniger!) pro Döner, und kriminelle Energien, die da bei Großhändlern geweckt werden, denen die Euros im Auge blitzen. Wie lautet gleich noch mal der Betreff dieses Threads hier? - "Billigeinkauf und die Folgen". --Michael Ich möcht' am liebsten gar nicht mehr genau wissen, was ich möglicherweise in der Vergangenheit schon so alles an Gammelfleisch & Co. verzehrt habe - da verspür' ich nämlich das Gefühl, mir alles nochmal durch den Kopf gehen zu lassen - auf gut Deutsch, ich muss kotzen. |
Mahkzeit (*ach, wie passend* ;) )
das schlimme daran ist nur, dass die Verbraucher zum großen Teil selbst schuld sind daran. Geiz ist geil, billisch will isch etc pp. Klar, kann man argumentieren mit Inflation und leeren Kassen - aber wer sich jeden Tag schamassiges Fleisch auf den Teller legt anstatt nur 2-3 mal ein hochwertiges Stück, der ist - mit verlaub- selbst dran Schuld Wenn es im Globus fetttriefenden und minderwertigen Schwenkbraten für 2 Euro das Kilo im Angebot gibt, schlagen sich die Leute die Köppe ein und kaufen in Mengen, als gäbe es kein Morgen. Normal ist das doch nicht. Würde diese minderwertige Qualität nur mal in den Regalen liegen bleiben - dioe Händler würden sicherlich umdenken. Ciao Ramon |
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