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Mahlzeit!
Jetz' fängt der auch schon an, Müll zu verbreiten. Zitat:
*** Alle (Zier-)Fische, die auf der offiziellen Liste der vom Aussterben bedrohten Arten Brasiliens stehen, dürfen dort nicht gefangen, gehalten, gezüchtet und damit auch nicht gehandelt werden, mit Ausnahme für wissenschaftliche und Lehrzwecke (dafür gelten andere gesetzliche Regelungen) oder mit Ausnahmegenehmigung des IBAMA. *** Und diese Liste schimpft sich "Lista Nacional das Espécies de Invertebrados Aquáticos e Peixes Ameaçados de Extinção" und ist in Anhang 1 von Instrucao Normativa No. 5 vom 21. Mai 2004 enthalten, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Brasiliens DOU (Diario Oficial da Uniao) am 28.05.2004 und damit auch ab diesem Datum in Kraft. --Michael |
Zitat:
Da haste leider recht. Ich wollte damit eigentlich sagen, daß die Exporte in Brasilien, als einziges Land in Südamerika, per Positivliste geregelt sind. Zusätzlich gibt es einige Arten die generell verboten sind. Sei es dass sie wie es Michael schrieb als vom Aussterben bedroht angesehen werden, sei es dass es sich im Speisefische handelt. Sorry, dass ich das vorhin nicht besser differenziert hatte. Das kommt halt davon wenn man nur mal schnell zwischen Tür und Angel etwas postet, meist kommt da eh nicht bei rum ;) LG Andi |
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