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Medienspiegel Hinweise auf und Diskussion über für Aquarianer interessante Fernsehsendungen, Medienbeiträge und Fachbücher.

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Alt 09.11.2008, 15:46   #1
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Böse Fischseuchenverordnung ...

Hi,

unser Bundesrat war am Freitag fleißig und hat die
"Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen"
verabschiedet.

Beschluss des Bundesrates
Ergänzung

Viele Spaß beim Lesen kann man da wohl nicht wünschen.

Viele Grüße
Elko
__________________
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 16:44   #2
pleco22
 
Beiträge: n/a
Hi,

interessiert mich, aber ich verstehe es nicht. Kann es mal jemand mit einfachen Worten erklären? Ich will mich hier nicht durch so ein Bürokraten-Deutsch durchfressen.

Grüsse
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Alt 09.11.2008, 17:07   #3
stephan_rlp
L-Wels
 
Benutzerbild von stephan_rlp
 
Registriert seit: 11.12.2005
Ort: Raum Koblenz
Beiträge: 479
Hallo,

wenn ich das richtig lese ist es eine Änderung einer bestehenden Verordnung und keine neue Verordnung.

Der genaue Inhalt erschließt sich mir nicht wirklich.
stephan_rlp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 17:43   #4
Acanthicus
Junger Hupfer
 
Benutzerbild von Acanthicus
 
Registriert seit: 13.12.2003
Beiträge: 5.957
Hi,

wenn ich das am Samstag richtig verstanden habe, bedeutet das folgendes:
Jeder der Fische öffentlich in Umlauf bringt, muss das anmelden. Das heißt, wenn ich hier Welse inseriere, dann brauche ich eine Erlaubnis dafür. Wenn ich sie allerdings "unterm Tisch" tausche, dann ist das noch ok.
Inseriert man öffentlich, dann kann es sein, dass ein Veterinär an der Haustür klopft und die Erlabunis sehen will.

Denke mal das Vorgehen ist genauso, wie es schon seit längerem bei Reptilien gehandhabt wird.


der Daniel
__________________
"L-Welse" : Angehörige der Familie Loricariidae, also auch die ohne L-Nummer(n)!
Acanthicus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 18:53   #5
Flo S.
Jungwels
 
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 47
Müsste sich das nicht eigentlich auf Fische für den Speiseverzehr beschränken?

So genau hab ich mir es auch nicht durchgelesen, also bin ich mir nicht sicher.
Flo S. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 19:05   #6
andi
Panaqolus Fan
 
Benutzerbild von andi
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Neustadt am Rübenberge
Beiträge: 1.598
... also,
ich habe diese Verordnung mal überflogen.
Wenn ich gerade den ersten Paragrafen richtig verstehe
Zitat:
Zitat von Fischseuchenverordnung und Verordnung zur Änderung der
Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung von Seuchen, die bei Fischen auftreten.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
1. Fische, die ausschließlich nicht gewerblich zu Zierzwecken in Aquarien gehalten werden,
2. wildlebende Fische, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel gefangen oder
geerntet werden.
(3) Auf Fische, die gewerblich zu Zierzwecken in Zoofachgeschäften, Betrieben des Einzelhandels
oder des Großhandels oder gewerblich betriebenen Aquarien sowie zu Zierzwecken
nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine
Anwendung, soweit
1. keine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltungen zu natürlichen Gewässern besteht
oder
2. eine eigene Abwasseraufbereitungsanlage vorhanden ist, die das Risiko der Übertragung
von Seuchenerregern in natürliche Gewässer dem Stand der Technik entsprechend vermeidet.
scheint dieses keinerlei Auswirkungen auf die Aquaristik zu haben.

Hierbei sollten wir wohl erstmal auf fachkundige Meinungen warten, bevor evtl. aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.

Es ist halt oftmals sehr sinnvoll frisch Gehörtes erst einmal auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und auch darüber nachzudenken, ob man alles was man erfährt gleich im Internet breittratschen muss.
Was Elko oben schrieb sind die unreflektierten Aussagen eines Einzelnen.
__________________
Gruß, Andreas aus Neustadt a. Rbge. (Deutschlands viertgrößte Stadt)

5. Internationale L-Wels-Tage
27. bis 29. Oktober 2017 Hannover
andi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 19:10   #7
pleco22
 
Beiträge: n/a
Hi,

na gut, dann vergess ich das mal wieder. Hätte mich jetzt auch gewundert, wenn jeder Guppyzüchter in Zukunft beim Veterinät vorsprechen muss. Obwohl, hätte es mich wirklich gewundert …?

Grüsse
  Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2008, 19:20   #8
L-ko
Welsfan
 
Benutzerbild von L-ko
 
Registriert seit: 20.12.2004
Ort: 99427 Weimar
Beiträge: 3.673
Hi Andi,

Zitat:
Zitat von andi Beitrag anzeigen
Was Elko oben schrieb sind die unreflektierten Aussagen eines Einzelnen.
Wo habe ich oben irgendwelche unreflektierten Aussagen eines Einzelnen (Dritten) niedergeschrieben?

Und ganz klar meine Meinung, zwar nicht ganz so graß wie die von Fred am Freitag/Samstag geäußerte:
das Ding hat schon gewisses Potential für privaten Ärger, weil schon allein die "Definition" von gewerblich in der deutschen Rechtssprechung viel mit 'nem Gummi gemein hat. Man muss aber sicherlich sehen, wie sich die Geschichte entwickelt.

Ungeachtet dessen, sollte man sich mit dem "Ding" auseinander setzen und nicht warten, bis man davon eingeholt wird.

Viele Grüße
Elko
__________________

Geändert von L-ko (09.11.2008 um 19:29 Uhr).
L-ko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.11.2008, 04:56   #9
looser
L-Wels Gott
 
Benutzerbild von looser
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: bei Hildesheim
Beiträge: 1.401
Morgen,

dieser Satz:
Zitat:
(3) Auf Fische, die gewerblich zu Zierzwecken in Zoofachgeschäften, Betrieben des Einzelhandels
oder des Großhandels oder gewerblich betriebenen Aquarien sowie zu Zierzwecken
nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine
Anwendung, soweit
1. keine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltungen zu natürlichen Gewässern besteht
Alleine das befreit, denke ich, 99,9% aller Aquarianer von Betroffenheit .

Mein Wasser geht in Abwasserleitungen und wird in einer Kläranlage aufbereitet .

Interessant ist das wohl eher für Fischzüchter mit Wassernutzungsrechten die Ihre Teiche und Anlagen aus einem Bach oder ähnlichen befüllen und auch dort hin wieder ab lassen.

MFG Michael
__________________
L200 HF, L144+, L128, L66+, L134, L129+, vermutlich L183, L59, Ancistrus Red+, L174+, Ancistrus Sp. Rio Paraguay, Hypostomus Sp., Sturisoma Festivum, Corydoras Panda/ Adolfoi/ Schwartzi
looser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2008, 06:48   #10
Walla
Kalendermacher
 
Benutzerbild von Walla
 
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: 74921 Helmstadt
Beiträge: 2.168
Hallöchen Michael,

wenigstens einer, der es richtig interpretiert. Wobei aber nicht gesagt ist, dass alle Keime, Pilze und sonstige Krankheitserreger in einer Kläranlage vernichtet werden.

Sicher ist aber, dass es bis dato nicht unser Hobby betrifft.

Liebe Grüße
Wulf
__________________
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