Hi
So wie ich das bisher verstanden habe, solle man seine L 46 bis Februar bei seiner zuständigen Behörde angemeldet haben.
Wer bis dahin seine L 46 angemeldet hat, gilt dann offiziell als Halter/Züchter.
Man belegt sozusagen, dass man die Welse schon vor dem Aufstieg zu Cites Anhang II besessen hat.
Sozusagen als Altbestand vor der Verschärfung.
Wer später, nach Inkrafttreten, anmeldet, braucht dann eine Herkunftsbescheinigung für seine Tiere.
Gruß Ralf